2899/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 02.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abg. Peter Wurm

betreffendDurchführung einer Haltbarkeitsanalyse und Einsatz für eine Anpassung der europäischen Regelungen betreffend die Verkaufsfrist von Eiern“ bis zum 31. März 2023

 

Auf der Grundlage des Antrags der Abgeordneten Peter Weidinger (ÖVP), Mag. Ulrike Fischer (Grüne), Kolleginnen und Kollegen betreffend wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Entschließung

des Nationalrates vom 15. Juni 2022

betreffend „Durchführung einer Haltbarkeitsanalyse und Einsatz für eine Anpassung der europäischen Regelungen betreffend die Verkaufsfrist von Eiern“

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, einen Rahmen in Abstimmung mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zu schaffen, dass Haltbarkeitsanalysen im Wege von Studien und Evaluierungen durch die Branche und Fachstellen für eine sachlich rechtfertigbare Verlängerung von Haltbarkeitsangaben bei Frischeiern erstellt werden. Basierend auf den Ergebnissen werden darüber hinaus die jeweiligen Bundesminister ersucht, sich auf europäischer Ebene für eine Ausdehnung der verpflichtenden Verkaufsfrist von 21 Tagen bei Eiern auf bis zu 28 Tage einzusetzen, damit nicht Eier, deren Mindesthaltbarkeit nicht erreicht ist, aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02594/index.shtml

 

Nachdem die Österreicher schon seit 2020 gewohnt sind, dass diese türkis-grüne Bundesregierung bei nahezu jedem ihrer „Projekte“ den „Ankündigungskaiser und Umsetzungszwerg“ gibt, ist auch im Zusammenhang mit der am 15. Juni 2022 gefasste Entschließung den begründeten sachpolitischen Verdacht, dass hier wieder einmal sprichwörtlich „Nichts passiert ist!“.

Tatsächlich haben die Österreicherinnen und Österreicher „niederschwellig“ vor allem eine noch nie da gewesene Teuerungswelle hervorgerufen durch die Nachwirkungen unverhältnismäßiger Corona-Maßnahmen, aber vor allem einer falschen Sanktionspolitik und eines fortgesetzten internationalen Wirtschaftskriegs im Zuge der Ukraine-Krise zu beklagen. Das trifft vor allem den Nahrungsmittelbereich. Gleichzeitig kommt es immer noch zu Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelvernichtung durch unverhältnismäßige und bürokratische Vorschriften in der Europäischen Union und in Österreich. Bisherige Maßnahmen hatten nur einen Placebo-Effekt, ohne das Problem an der Wurzel zu packen und für Produzenten, Groß- und Einzelhandel sowie die Endverbraucher endlich sachgerecht und lebensnah zu regeln.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, einen Rahmen in Abstimmung mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zu schaffen, dass Haltbarkeitsanalysen im Wege von Studien und Evaluierungen durch die Branche und Fachstellen für eine sachlich rechtfertigbare Verlängerung von Haltbarkeitsangaben bei Frischeiern erstellt werden. Basierend auf den Ergebnissen werden darüber hinaus die jeweiligen Bundesminister ersucht, sich auf europäischer Ebene für eine Ausdehnung der verpflichtenden Verkaufsfrist von 21 Tagen bei Eiern auf bis zu 28 Tage einzusetzen, damit nicht Eier, deren Mindesthaltbarkeit nicht erreicht ist, aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

Diese Maßnahmen sollen bis zum 31. März 2023 durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz umgesetzt werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.