290/A XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Antrag

Initiativantrag

 

 

des Abgeordneten Stöger,

Kolleginnen und Kollegen,

 

mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG), BGBl. Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 96/2019 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über die· österreichische Staatsbürgerschaft, BGBl. Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 96/2019, wird wie folgt geändert:

 

 

Nach § 28 wird folgender § 28a eingefügt:

 

„§ 28a. Einem Staatsbürger ist für den Fall des Erwerbes der britischen Staatsangehörigkeit (§ 27) im Zusammenhang mit dem Brexit die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn die doppelte Staatsbürgerschaft zur Führung eines angemessenen Familienlebens dient und der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft Nachteile für die betroffene Person mit sich bringen würde.“

 

 

 

 

Begründung:

 

Mit dem Brexit kommen auf einige Personen besondere Herausforderungen zu. Dies betrifft insbesondere jene Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt mit einer britischen Staatsbürgerin/einem britischen Staatsbürger leben und die sowohl in Großbritannien wie auch in Österreich über einen Aufenthalt zu mindestens zeitweise verfügen. Es soll solchen Personen in Zukunft ermöglicht werden, die britische Staatsbürgerschaft neben der österreichischen zu erlangen. Zum Erhalt der beiden Staatsbürgerschaften soll nur ein Nachweis über die Lebenssituation notwendig sein, der insbesondere darstellt, welche Vorteile die doppelte Staatsbürgerschaft zu Führung eines angemessenen Familienlebens mit sich bringt und welche Nachteile bei dem Entfall der österreichischen Staatsbürgerschaft eintreten könnten.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten