Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft, BGBl. Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 96/2019, wird wie folgt geändert:
Nach § 28 wird folgender § 28a eingefügt:
„§ 28a. Einem Staatsbürger ist für den Fall des Erwerbes der britischen Staatsangehörigkeit (§ 27) im Zusammenhang mit dem Brexit die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn die doppelte Staatsbürgerschaft zur Führung eines angemessenen Familienlebens dient und der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft Nachteile für die betroffene Person mit sich bringen würde.“