290/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 27.02.2020

 

 

Änderungen laut Antrag vom 27.02.2020

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot

 

Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Hinweis der ParlDion: Üblich ist „ , zuletzt geändert durch“ anstelle „idF“.

Das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft, BGBl. Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 96/2019, wird wie folgt geändert:

 

 

Nach § 28 wird folgender § 28a eingefügt:

 

 

§ 28a. Einem Staatsbürger ist für den Fall des Erwerbes der britischen Staatsangehörigkeit (§ 27) im Zusammenhang mit dem Brexit die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn die doppelte Staatsbürgerschaft zur Führung eines angemessenen Familienlebens dient und der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft Nachteile für die betroffene Person mit sich bringen würde.“

§ 28a. Einem Staatsbürger ist für den Fall des Erwerbes der britischen Staatsangehörigkeit (§ 27) im Zusammenhang mit dem Brexit die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn die doppelte Staatsbürgerschaft zur Führung eines angemessenen Familienlebens dient und der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft Nachteile für die betroffene Person mit sich bringen würde.