290/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé,
Kolleginnen und Kollegen
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Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 27.02.2020 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) Hinweis der ParlDion: Üblich ist „ , zuletzt geändert durch“ anstelle „idF“. |
Das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft, BGBl. Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 96/2019, wird wie folgt geändert: |
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Nach § 28 wird folgender § 28a eingefügt: |
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„§ 28a. Einem Staatsbürger ist für den Fall des Erwerbes der britischen Staatsangehörigkeit (§ 27) im Zusammenhang mit dem Brexit die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn die doppelte Staatsbürgerschaft zur Führung eines angemessenen Familienlebens dient und der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft Nachteile für die betroffene Person mit sich bringen würde.“ |
§ 28a. Einem Staatsbürger ist für den Fall des Erwerbes der britischen Staatsangehörigkeit (§ 27) im Zusammenhang mit dem Brexit die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn die doppelte Staatsbürgerschaft zur Führung eines angemessenen Familienlebens dient und der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft Nachteile für die betroffene Person mit sich bringen würde.
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