2902/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 02.11.2022
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Entschließungsantrag
der Abg. Mag. Christian Ragger, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Energiepreisbremse für Menschen mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen jetzt!
Gerade Menschen mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen sind von den stark steigenden Energiepreisen besonders betroffen. Nicht nur der Alltagsenergieverbrauch für die Haushaltsführung, sondern vor allem auch der Betrieb stromintensiver technischer Assistenz wie etwa Beatmungsgeräte, strombetriebene Rollstühle, Kommunikations- und Transfermittel belasten hier die Betroffenen besonders:
FPÖ – Ragger: „Vermessene ‚Strompreisbremse‘ mit fataler Wirkung für Menschen mit Behinderung!“
Schwarz-grüne Gießkanne lässt individuellen Mehrbedarf vulnerabler Gruppen unbeachtet – Freiheitliche fordern unlimitierte Entlastung für Menschen mit Behinderung
Wien (OTS) - „Es ist wieder einmal bezeichnend, dass alles, was diese Regierung in die Hand nimmt, nicht bis zum Ende durchdacht ist und menschliche Schicksale unberücksichtigt bleiben! Unverfrorener wäre es da nur mehr zu verlangen, man solle doch beim Rollstuhlfahren Strom einsparen“, sagte der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Mag. Christian Ragger, der, wie viele Organisationen und Verbände für Menschen mit Behinderungen auch, die aktuell von der Regierung in den Himmel gelobte Strompreisbremse – limitiert mit 2.900 Kilowattstunden – mehr als kritisch sieht.
„Wer auf stromintensive technische Assistenz wie Beatmungsgeräte, strombetriebene Rollstühle, Kommunikations- und Transfermittel angewiesen ist – und hier eben nicht einsparen kann – darf unter keinen Umständen im Stich gelassen werden. Sieht die Bundesregierung darin anscheinend etwa eine unverschämte Stromverschwendung, wenn Menschen mit Behinderungen einen logisch erklärbaren höheren Verbrauch haben?“, hinterfragte Ragger das zynische Sparverständnis der Politik.
„Die schwarz-grüne Regierung hat mit kurzsichtigen Entscheidungen, die mit politischen Scheuklappen getroffen wurden, erst diese Misere der Strom- und Energieträgerpreisexplosion verursacht und trachtet nun danach, Steuergeld den Energiekonzernen unhinterfragt in den Rachen zu werfen, anstatt endlich mit sinnvolleren Preisdeckelungen Wucher und Gewinnsucht abzustellen. Zudem aber kommt noch, dass Familien bis vier Personen und Menschen mit Behinderungen von der ‚Bremse‘ weit weniger profitieren als andere Gruppen. Diese Regelung kann man nur als ‚schnellen Pfusch‘ bezeichnen, den wir mit einem Antrag im Parlament zu korrigieren versuchen werden, damit Menschen mit Behinderungen die Angst genommen wird, durch ihren Energieverbrauch in die vollkommene Armut zu geraten!“, betonte Ragger.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderungen nicht nur für die Bewältigung des Alltagsenergieverbrauchs für die Haushaltsführung sozial gerecht und umfassend finanziell unterstützt werden, sondern vor allem auch für den Betrieb stromintensiver technischer Assistenz, wie etwa Beatmungsgeräte, strombetriebene Rollstühle, Kommunikations- und Transfermittel die notwendigen finanziellen Zusatzmittel zum Ausgleich der Mehrkosten erhalten.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.