291/A XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag und Verlangen

 

 

Verlangen auf Durchführung einer Gebarungsüberprüfung

§ 99 Abs 2 iVm § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Kickl, Zanger und weiterer Abgeordneter

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG-NR die Durchführung einer gesonderten Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof betreffend die Bereiche Grundversorgung und Bundesbetreuung im Bundesministerium für Inneres einschließlich der Tätigkeit der Ressortleitung in diesem Bereich.

Diese Gebarungsüberprüfung möge insbesondere alle Maßnahmen rechtlicher, organisatorischer, finanzieller und personeller Natur durch den/die jeweilige/n Bundesminister/in für Inneres in der XXV. Gesetzgebungsperiode in den Jahren 2013 bis 2017 in den genannten Bereichen umfassen. Welche Kosten waren damit verbunden, welche Wirkungen wurden erzielt und welche Empfehlungen aus den bei der Gebarungsüberprüfung gewonnenen Erkenntnisse können abgeleitet werden?

Diese Gebarungsüberprüfung möge insbesondere auch folgende Rechts- und Tatsachenfragen umfassen:

1.    Welche Miet- und Pachtangelegenheiten im Zusammenhang mit Bundesbetreuungseinrichtungen gab es seit 2013 im Bundesministerium für Inneres?

2.    Wie gestaltete sich die Objektsuche von Bundesbetreuungseinrichtungen?

3.    Wer führte die Eignungsprüfung bzw. Bewertung der Objekte für die Nutzung als Bundesbetreuungseinrichtungen durch?

4.    Welche (Unter-)Miet-, Pacht- und Leihverträge wurden im Zusammenhang mit Bundesbetreuungseinrichtungen abgeschlossen?

5.    Wie viele davon sind noch aufrecht?

6.    Welche Bundesbetreuungseinrichtungen wurden aufgelassen?

7.    Welche Bundesbetreuungseinrichtungen wurden nur „stillgelegt" verursachen aber noch Kosten?

8.    Wer war zuständig im BMI für die Verhandlung der Verträge?

9.    Wer war zuständig für die Vertragsabschlüsse zur Nutzung als Bundesbetreuungseinrichtung?

10. Wer waren die einzelnen Vertragspartner?

11. Wer im BMI war zuständig für die Vertragsgenehmigung jedes einzelnen Vertrages?

12. Wie stellen sich die Belagsstände und Kapazitäten der Bundesbetreuungseinrichtungen seit 2013 dar?

13. Konnten Bundesbetreuungseinrichtungen wegen temporärer Kündigungsverzichte in Verträgen nicht aufgelassen werden?

14. Wenn ja, welche und wer war dafür verantwortlich?

15. Wie waren die (Unter-)Miet-, Pacht- und Leihverträge im Zusammenhang mit Bundesbetreuungseinrichtungen jeweils ausgestaltet?

16.Gab es bei der Ausgestaltung der Verträge Unterschiede und wenn ja, welche und warum gab es Unterschiede?

17. Wie gestaltete sich die Nutzungsdauer bzw. Laufzeit der einzelnen Verträge?

18. Wie sah die Preisgestaltung der einzelnen Verträge aus?

19. Gab es diesbezüglich große Unterschiede und wenn ja, warum?

20.  Wie sahen die einzelnen Nutzungsvereinbarungen aus?

21.  Gab es Unterschiede in den einzelnen Verträgen zu laufenden Kosten, Miete Pacht, Betriebskosten, Erhaltung- und Instandhaltungskosten, etc. und wenn ja, warum?

22.  Entsprachen die Kosten der einzelnen Verträge der Ortsüblichkeit?

23. Wie stellt sich die derzeitige Nutzung der einzelnen Bundesbetreuungseinrichtungen dar?

24.  Wie stellt sich der Personaleinsatz in den einzelnen Bundesbetreuungseinrichtungen dar?

25.  Wie waren die Betreuungsverträge (z.B. mit der Firma ORS) ausgestaltet?

26.  Welche rechtlichen Folgen von Stilllegungen von Bundesbetreuungseinrichtungen sind entstanden?

27.  Wie hoch sind die Kosten der Stilllegungen?

28.  Gab es Besonderheiten in einzelnen Verträgen wie zum Beispiel, dass es vertraglich untersagt ist, Auskünfte zur Dauer und zum Mietpreis zu erteilen, etc.?

29.  Wenn  ja, warum wurde das vertraglich fixiert?

Begründung

Seit dem Jahr 2014 wurden vom Bundesministerium für Inneres 37 Verträge im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylwerbern abgeschlossen. Davon sind noch 18 Verträge aufrecht. Bis März 2015 haben in der Abteilung III/9 (Grundversorgung und Bundesbetreuung) des Bundesministeriums für Inneres knapp 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in fünf Dienststellen gearbeitet. Die hohe Zahl an Asylwerbern hat in der Folge dazu geführt, dass mehr als ein Jahr später bundesweit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 34 Dienststellen arbeiten.

In den vergangenen Wochen sind diese Fragestellungen erneut in den Medien diskutiert worden, wie zum Beispiel durch die Anfragebeantwortung 414/AB XXVII. GP. Neben bereits bekannten Anschuldigungen, sind auch immer wieder neue Vorwürfe an die Öffentlichkeit gekommen:

„Semmering: Leeres Flüchtlingsheim kostet 45.000 Euro im Monat“

Die Betreuerfirma ORS hatte mit Ex-Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP) einen 15 Jahre langen Kündigungsverzicht vereinbart, weshalb der Vertrag bis 2029 bezahlt werden muss.“ (Presse online, 11.02.2019)

Bundesminister Herbert Kickl schloss in seiner Amtszeit als Innenminister zahlreiche Asyl-Bundesbetreuungsstellen. Er konnte dadurch viele Millionen an Steuergeld einsparen. Die Verträge über etliche dieser Asylunterkünfte wurden unter Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner abgeschlossen. In zahlreichen Verträgen hatte Bundesministerin Mikl-Leitner anscheinend lange Kündigungsfristen, horrende Mieten, aberwitzig lange Laufzeiten und sogar einen Kündigungsverzicht über viele Jahre einbauen lassen.

 

Der Rechnungshof soll daher die Verträge der Bundesbetreuungseinrichtungen prüfen und in jedem einzelnen Fall untersuchen, ob daraus ein vermeidbarer Schaden für die Republik entstanden ist. Besonders mysteriös mute an, dass es dem Innenministerium bei zwei Unterkünften sogar vertraglich untersagt sei, Auskünfte zur Dauer und zum Mietpreis zu erteilen, wie aus der Anfragebeantwortung hervorgehe.