2910/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Unkompliziert Entlasten: Einführung eines Verlustrücktrags
Angesichts der vielen schweren Krisen, die zu einer Vervielfachung der Energiepreise und der aktuell hohen Inflation geführt haben, sowie einer anhaltenden Stillstandspolitik vonseiten der österreichischen Bundesregierung, die für die im EU-Vergleich hohen Abgabenlast und einem schweren Arbeitskräftemangel verantwortlich sind, haben österreichische Unternehmen nicht leicht. Es verwundert nicht, dass diese immer mehr mit Sorge in die Zukunft blicken. Die aktuelle Austrian Business Checks Umfrage des KSV 1870 zeigt, dass die Zahlungsmoral sinkt und Unternehmen zunehmend bei geplanten Investitionen auf die Bremse steigen. Laut dieser Umfrage wollen nur noch mehr 34 % zu Jahresbeginn geplante Investitionen setzen - ein alarmierender Wert (1).
Die Bundesregierung reagiert mit den immer gleichen Mitteln. Immer neue Förderungen werden erfunden. Diese werden lange verhandelt, dann präsentiert und im Anschluss wird wieder lange nachverhandelt, bis man sich auf konkrete Details einigt. Unternehmen können bei all dem nur zusehen und sich anschließend durch den komplizierten Förderdschungel kämpfen. Mit einer einfachen Maßnahme kann man vielen Unternehmen sehr rasch helfen. Wie während der Covid-Pandemie soll die Möglichkeit eingeführt werden, Verluste für 2022 gewinnmindernd berücksichtigen zu können. Unternehmen erhalten damit eine zeitnahe Liquiditätsspritze in Form einer Steuererstattung. Für Jahresabschlüsse, die bereits gemacht wurden, sollen Unternehmen den Verlustrücktrag nachträglich einbringen können. Die Verrechnung des Verlustes 2022 sollte dabei betragsmäßig unbegrenzt und mit den Gewinnen der Jahre 2021 und 2020 ermöglicht werden.
Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo) hat in der Publikation "Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen zur Abfederung hoher Energiekosten" ebenfalls diese Maßnahme empfohlen und diese (in Kombination mit liquiditätsstützenden Garantien) als effizienter und treffsicherer als die Maßnahmen der Bundesregierung gewertet (2).
Die Methode des Verlustrücktrags hat zudem den Vorteil, dass sie nur Unternehmen hilft, die zumindest in manchen Jahren Gewinne schreiben. Ökonomische Zombies, die in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen entstanden sind, können von Verlustrückträgen eher weniger bis gar nicht profitieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister
für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen
Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben
wird, betriebliche Verluste aus dem Jahr 2022 in die Vorjahre
rückzutragen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.