2911/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.11.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Betriebsanlagenrecht: schnellen Umstieg von Gas ermöglichen!
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat deutlich gemacht, wie angreifbar die österreichische Energieversorgungsarchitektur ist. Selbst wenn die eingespeicherten Gasmengen über den Winter 2022/23 ausreichen, ist noch völlig offen, wie die Energieversorgung es in den kommenden zwei Jahren aussehen soll. Kommissionspräsidentin von der Leyen hat jüngst selbst vor einem erheblichen Risiko von Gasengpässen im Jahr 2023 gesprochen (1). Vielfach verspricht die Bundesregierung einfachere Möglichkeiten zu schaffen, um auf andere Energieformen umzusteigen. Bereits das Standortentwicklungsgesetz, welches seit 2019 In-Kraft ist, hätte die Durchlaufzeiten für Projekte, die im besonderen öffentlichen Interesse stehen, deutlich beschleunigen sollen. Eine parlamentarische Anfrage der NEOS hat allerdings bestätigt, dass das Gesetz nur ein Papiertiger ist und in der Realität nichts davon stattfindet. In den vergangenen vier Jahren hat es nicht eine Entscheidung gegeben. (2) Um die Abhängigkeit Österreichs zu reduzieren, bedarf es aber nicht nur einfacherer Verfahren zum Ausbau von erneuerbarer Energie. Sämtliches Potenzial der Senkung des heimischen Gasverbrauchs muss rasch genutzt werden. Schätzungen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) gehen davon aus, dass immerhin 20 % der Industriebetriebe ihre Produktion innerhalb relativ kurzer Zeit umrüsten könnten.
Befristetes Krisengesetz zur Verkürzung langer Verfahren für Anlagengenehmigungen
Der Wechsel auf einen anderen Energieträger stellt nach geltendem Recht in aller Regel eine genehmigungspflichtige Anlagenänderung dar, jedenfalls wenn Schutzinteressen durch eine Veränderung berührt werden (vgl. § 81 GewO). Die Länge der Genehmigungsverfahren ist zwar gesetzlich mit vier Monaten limitiert, lange Verzögerungen ergeben sich aber vor allem dann, wenn von Nachbarn oder anderen Parteien eine Beschwerde erhoben wird. Eine lange Wartezeit kann sich also selbst dann ergeben, wenn durch die Änderungen die Emissionen nur geringfügig steigen würden. Angesichts drohender Engpässe braucht es ein befristetes Krisengesetz, der es Unternehmen ermöglicht, innerhalb weniger Monate auf andere Energieträger zu wechseln. Schutzinteressen von Umwelt und Nachbarn sollen dadurch gewahrt werden, dass der neueste Stand der Technik bei der Verwendung des neuen Energieträgers einzuhalten ist. Andere Instrumente des Nachbarschutzes wie Auflagen oder Schließung bei unmittelbarer Gefährdung würden natürlich weiterhin bestehen bleiben. Mit Ende der Krise soll dieser vorübergehende Rechtsrahmen außer Kraft treten. Die WKO hat einen dahingehenden Vorschlag der Bundesregierung vorgelegt (3). Dieser wurde dann zwischen ÖVP und Grüne verhandelt, ist aber letztlich der anhaltenden Blockadepolitik zum Opfer gefallen. Seit Beginn des Ukrainekriegs unterstreicht NEOS, dass gerade jetzt besondere Anstrengungen nötig sind, um die Abhängigkeit von Gas massiv zu reduzieren. Der Staat muss die Betriebe unterstützen, statt nur im Weg zu stehen. NEOS fordern daher schon lange ein entsprechendes befristetes Krisengesetz auf Verfassungsebene, dass sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene für mehr Geschwindigkeit bei Genehmigungsverfahren sorgt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, möglichst rasch ein befristetes Krisengesetz auf Verfassungsebene vorzulegen, wodurch Genehmigungsverfahren sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene deutlich beschleunigt werden. Insbesondere soll dadurch eine zeitnahe Umstellung von Betriebsanlagen auf anderen Energieträger ermöglicht und damit die Abhängigkeit Österreichs von Erdgas reduziert werden. "
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.