2912/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.11.2022
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Informationsaustausch zwischen Pensionsversicherung und Behörden bei psychisch bedingten Pensionierungen

 

Die Anfragebeantwortung zu psychisch bedingten Frühpensionierungen (8060/AB XXVII. GP (1)) hat ergeben, dass der Anteil der psychischen Leiden bei den Gründen für Frühpensionierungen stark zunimmt. So erfolgten 2020 knapp 3.600 Frühpensionierungen aus psychischen Gründen (exkl. Beamtenpensionssystem). Insgesamt weist die Pensionsstatistik der PVA bereits knapp 55.000 psychisch bedingte Pensionierungen aus (2).

Einige der betroffenen psychisch schwer erkrankten Menschen haben aber nicht nur Führerscheine, sondern auch Jagdscheine und Waffenbesitzkarten. Bei Menschen, deren psychische Verfassung so schlecht ist, dass ihre Arbeitsfähigkeit nicht einmal mehr die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten erreicht, könnte die psychische Verfassung auch andere Fähigkeiten wie die Fahrtauglichkeit und die nötige Zuverlässigkeit für das Besitzen oder gar Führen von Waffen beeinträchtigen.

Aus Gründen der Sicherheit ist es daher unumgänglich, dass die Pensionsversicherungsträger im Falle von Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspensionen aus psychischen Gründen jene Behörden informieren, die für Führerscheine, Jagdscheine und Waffenbesitzkarten zuständig sind, damit bei den betroffenen Versicherten überprüft wird, ob die psychische Verfassung weiterhin das Jagen, das Autofahren und das Besitzen einer Waffe zulässt.

Quellen:

(1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08060/index.shtml

(2) https://www.pv.at/cdscontent/load?contentid=10008.769646&version=1658734599

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass im Falle einer psychisch bedingten Pensionierung die entsprechende Information (aus den in der Begründung beschriebenen Gründen) vom Träger der Pensionsversicherung an die für Führerschein, Jagdschein und Waffenbesitz jeweils zuständige Behörde weitergeleitet wird."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.