2913/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.11.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Kassenmedizin statt Privatmedizin für Häftlinge
Von 2000 bis 2010 stiegen die Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug laut Rechnungshofbericht (Bund 2012/3) von 29,34 Millionen auf 73,76 Millionen Euro an. Medienberichten zufolge haben sich diese Kosten im Laufe der Jahre weiterhin massiv gesteigert (1) - obwohl die Gesundheitsausgaben pro Häftling bereits schon 2010 dreimal so hoch waren, wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Einwohner. Da Häftlinge nicht in die gesetzliche Krankenversicherung bzw die Sozialversicherung allgemein einbezogen sind, muss das BMJ den Krankenanstalten bei stationärer Aufnahme den Privattarif zahlen. Da außer Frage steht, dass die medizinische Versorgung von Häftlingen gewährleistet werden muss, wird schon seit Jahren über Lösungsansätze für dieses Problem diskutiert.
Im öffentlichen Interesse muss jedoch stehen, dass die Versorgung ebenso kostengünstig ist. Verhandlungen mit den Ländern, die im Falle einer Aufnahme von Häftlingen in die gesetzliche Krankenversicherung Zahler wären, scheiterten. Da die Länder ohnehin einen Finanzierungsbeitrag zu den Mehrkosten an das BMJ leisten, stellt sich vorrangig die Frage nach einem Risikoausgleich zwischen den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Nachdem aber ohnedies seit Jahren darüber diskutiert wird und nach der SPÖ-ÖVP-Koalition und der ÖVP-FPÖ-Koalition (2), auch die ÖVP-Grüne-Koalition derartige Pläne prüfen (3) und so für Verbesserungen sorgen will, ist es höchste Zeit, ein einstimmiges Zeichen für einen Fortschritt in dieser Debatte zu setzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche nichtarbeitende Insassen von Justizvollzugsanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung aufnimmt. Dabei muss Sorge dafür getragen werden, dass bei einer Aufnahme von Häftlingen in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz eine kostenfreie Mitversicherung nicht in Österreich lebender Angehöriger ausgeschlossen wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.