2915/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.11.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Sicherstellung der Anrechnung von Pflegeausbildungen
Im Rahmen der Pflegereform sollen Maßnahmen gesetzt werden, die Pflegeberufe einerseits attraktiver machen und andererseits mehr junge Menschen in Pflegeberufe bringen. Ein Aspekt ist daher ein Ausbau der Pilotprojekte von Pflegeausbildungen in Höheren Schulen, sodass mehr Jugendliche schon mit der Matura eine abgeschlossene Pflegeausbildung vorweisen und theoretisch in den Beruf einsteigen können. Neben einem raschen Aufbau eines Personalstocks mit Pflegeausbildungen (unabhängig vom Ausbildungsgrad in Pflegeberufen) muss es aber ein Ziel sein, diesen Personen eine langfristige Perspektive und damit Aussichten auf eine Weiterqualifizierung zu bieten.
Mit den Änderungen des Schulorganisationsgesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, an Schulen eine Ausbildung zur Pflege(fach)assistenz zu erhalten, laut Wortmeldungen von Mitgliedern der Regierungsparteien soll damit auch in Zukunft die Fortbildung vereinfacht werden, da die Anerkennung für weiterführende Ausbildungen vereinfacht werden soll (1). Grundsätzlich klingt dies wie eine gute Idee und sollte bereits Praxis sein, immerhin sieht auch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vor, dass Pflegeassistenten bei der Ausbildung zur gehobenen Pflegekraft aufgrund sich überschneidender Ausbildungsinhalte eine verkürzte Ausbildungsdauer absolvieren müssen (Vgl. §44, 2). Von Seiten des Gesundheitsministeriums gibt es damit zwar zumindest eine gesetzliche Grundlage für eine leichte Weiter-/ Fortbildung, allerdings wird die Ausbildung zur gehobenen Pflege nur mehr in Fachhochschulen und nicht in Pflegeschulen absolviert. Da die Fachhochschul-Ausbildungsverordnung für Gesundheit- und Krankenpflege im Gegensatz zum GuKG keine Anrechnung ermöglicht, bedeutet das für viele Menschen eine Ausbildung von vollen drei Jahren. Da Pflegekräfte, die sich weiterbilden wollen, üblicherweise aber schon voll im Berufsleben stehen, bedeutet der Mangel an Anrechnung, dass sie länger aus dem Berufsleben aussteigen müssen und die Lebenskosten während der Ausbildung kaum abgedeckt werden können. Da Unterstützungen der Pflegereform hauptsächlich auf Berufseinsteiger:innen ausgerichtet sind, bleibt für Personen in Weiterbildung kaum Unterstützung übrig. Da Pflegepersonal aber auf allen Ausbildungsebenen fehlt, liegt es an der Regierung, auch die Weiterbildung zu erleichtern und so in allen zugehörigen Verordnungen und Gesetzen die anrechenbaren Ausbildungszeiten abzubilden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestbaldig eine Vorlage der FH-Gesundheits- und Krankenpflegeverordnung vorzulegen, die eine Anrechnung vorheriger Pflegeberufe auf das Fachhochschulstudium Gesundheits- und Krankenpflege vorsieht."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.