Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B‑VG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2022, wird wie folgt geändert:
In Art. 147 wird folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Die Vorschläge des Nationalrates und des Bundesrates sind bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu beschließen.“