292/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schutzmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsinspektorats und des Arbeitsmarktservice

Ende Jänner wurde die Öffentlichkeit durch einen Bericht des Onlinemediums Oe24 aufgeschreckt:

Wilde Szenen spielten sich am Mittwochnachmittag in Wien-Favoriten ab. Ein Syrer betrat nach Geschäftsschluss das AMS in der Laxenburger Straße. Als die Mitarbeiterin den 24-Jährigen darauf hinwies, dass bereits geschlossen sei und er morgen wiederkommen solle, rastete dieser völlig aus. Er schlug der 42-jährigen Frau ins Gesicht, woraufhin sie offensichtliche Verletzungen davontrug. Ärztliche Versorgung lehnte die Frau aber ab, eine Untersuchung des Amtsarztes steht noch aus.

Aber damit war die Attacke des jungen Mannes noch nicht vorbei. Mit einem Regenschirm ging er zunächst auf einen Zeugen los und dann auch noch auf einen AMS-Sicherheitsmann. Dieser schaffte es jedoch, den Angreifer zu überwältigen.

Als die Polizei eintraf, konnte aufgrund fehlender Deutschkenntnisse keine Vernehmung vor Ort durchgeführt werden. Er wurde festgenommen und soll mit einem Dolmetscher vernommen werden.

Hinsichtlich der Attacke zeigte sich Arbeitsministerin Christine Aschbacher schockiert: „Ich bin entsetzt über die brutale Attacke auf die AMS-Mitarbeiterin, die ja eigentlich Arbeitssuchenden helfen will.“

https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Attacke-in-Wien-Favoriten-Syrer-rastete-aus-und-verletzte-AMS-Mitarbeiterin/415307403

Mit Entsetzen durch die neue Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend in Sachen Gewalt im Bereich des Arbeitsmarktservice ist es nicht getan. Immer wenn solche Fälle an die Öffentlichkeit gelangen, dann gibt es von den Verantwortlichen im Arbeitsministerium und im Management des AMS mediales Bedauern, echte Maßnahmen werden aber offensichtlich zu wenig oder zu wenig effizient gesetzt.

Bereits in einer Anfragebeantwortung vom 18. Juli 2017 an die FPÖ musste der damalige Arbeits- und Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) unter der Geschäftszahl 12686/AB zu 13264/J (XXV.GP) berichten, dass es mit der Sicherheitslage der österreichischen AMS-Mitarbeiter nicht zum Besten steht.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_12686/imfname_656967.pdf

So wurden etwa im Berichtsjahr 2015 insgesamt 1.799 Vorfälle von „AMS-Kunden“ gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter registriert, 2016 insgesamt 1.466 und allein im ersten Halbjahr 2017 immerhin 900. Die damals von SPÖ-Minister Stöger versprochenen Aktionsprogramme für mehr Sicherheit und das sogenannte „Security-Management“ beim AMS scheinen nicht zu greifen, wie aktuelle Fälle zeigen.

Neben den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (AMS) sind in der Vergangenheit auch immer wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsinspektorate im Zuge von Amtshandlungen verbalen und persönlichen Angriffen ausgesetzt gewesen.

Eine Anfragebeantwortung von SPÖ-Arbeits- und Sozialminister Alois Stöger unter der Geschäftszahl 10499/AB zu 10966/J (XXV.GP) vom 17.1.2017 liefert hier die entsprechenden Zahlen für den Zeitraum 2013-2016. Stöger führte damals zur Sicherheitssituation bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsinspektorate aus: (…) Grundsätzlich kann es in allen Bundesländern zu kritischen Situationen bei der Kontrolltätigkeit der Arbeitsinspektor/inn/en in Betrieben oder auf Baustellen kommen, wenn Arbeitgeber/innen ihren Unmut über die Kontrolle oder auch ihre ablehnende Haltung gegenüber Behörden im Allgemeinen zum Ausdruck bringen und sich dabei einer unangemessenen Ausdrucksweise bedienen, die manchmal in Beschimpfungen der Beamtenschaft oder auch in durchaus persönlichen Beleidigungen gipfeln kann. Von den Mitarbeiter/innen der Arbeitsinspektion wird in solchen Fällen nach Möglichkeit versucht, in sachlicher Weise ein akzeptables Gesprächsklima zu schaffen, was meistens auch gelingt. Aber auch wenn dies nicht möglich ist, wird im Sinne der Deeskalation nicht mittels Polizeiassistenz agiert, sondern der/die Arbeitsinspektor/in bricht die Amtshandlung vor Ort ab und informiert seine/ihre Vorgesetzten. Meistens wird in solchen Fällen wegen Verhinderung der Amtshandlung (Verwaltungsübertretung nach dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993) Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet. (….)

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_10499/imfname_609218.pdf

Diesem sensiblen Bereich des Einsatzes von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer erhöhten Gefahrenlage muss von Seiten des Arbeitgebers, d.h. in diesem Sinne der Arbeitsinspektorate, des Arbeitsmarktservice und des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Die Bundesministerin für Arbeit, Jugend und Familie wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

-       verstärkte und umfassende Sicherheitsvorkehrungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsinspektorate und des Arbeitsmarktservice im Kundenverkehr vorgesehen und umgesetzt werden.

-       bei bereits wiederholt verhaltensauffälligen Risikokunden im Bereich der Arbeitsinspektorate und des Arbeitsmarktservice hier bei jedem weiteren Kundenkontakt entsprechend erhöhte Sicherheitsvorkehrungen (mehrere Mitarbeiter vor Ort, Sicherheitsdienst in Bereitschaft, Kontakt zur nächsten Polizeidienststelle usw) Platz greifen.

-       alle entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen in den Arbeitsinspektoraten und beim Arbeitsmarktservice) permanent evaluiert und der Gefahrenlage jeweils angepasst werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.