2924/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.11.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Sportförderung reformieren und Interessenkonflikt beenden, statt nur Budget zu erhöhen!

 

Im Juni 2017 wurde das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017) beschlossen. Erst vier Jahre zuvor hatten SPÖ, ÖVP und FPÖ gemeinsam das Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013) beschlossen, das laut Klug "seit 1948 [...] die größte Reform im Bereich der Bundes-Sportförderung" dargestellt haben soll. Man wollte damals wegkommen vom "Gießkannenprinzip" der Fördergeldverteilung hin zu einer gezielten Verteilung nach den Parametern "Effizienz, Transparenz und Bedarfsorientierung". Das ist nicht geglückt. Anstatt das BSFG 2017 dafür zu nutzen, Missstände im alten Gesetz zu bereinigen, wurden bestehende Strukturen fortgeschrieben und einzementiert. Ein besonderer Missstand ist der dem BSFG 2017 inhärente Interessenkonflikt der Fördernehmer:innen, die in Gremien über Sportförderung entscheiden. §§ 33 Abs. 1, 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 BSFG 2017 sehen vor, dass Förderempfänger:innen, die also z.B. Mitglieder in Verbänden sind, auch in jenen Gremien sitzen können, die über die Fördermittelvergabe entscheiden - konkret im Aufsichtsrat, der Kommission für den Leistungs- und Spitzensport, sowie der Kommission für den Breitensport und der mit dem BSFG 2017 neu geschaffenen Bundes-Sport GmbH. Die beiden Kommissionen, die gemeinsam mit der Geschäftsführung an erster Stelle über die Vergabe von Fördermitteln entscheiden, bestehen sogar mehrheitlich aus Mitgliedern von Sportorganisationen, die von der Bundes-Sportorganisation (BSO) bestellt werden. Der Rechnungshof empfahl dem Ministerium deshalb, auf die Organisation der Sportförderung (Entscheidungsstrukturen in der Bundes-Sport GmbH) derart hinzuwirken, dass Fördernehmer:innen bei Förderentscheidungen höchstens in beratender, nicht aber in entscheidender Funktion agieren dürfen (1).

 

Vizekanzler Kogler hat mehrfach seit Amtsantritts betont, eine Reform der Sportförderung im Sinne einer Beseitigung bestehender Interessenskonflikte erarbeiten zu wollen. Auch vonseiten der Abgeordneten der grünen Regierungspartei im Nationalrat wurden bereits im Ausschuss am 26.11.2020 Sympathien für die Forderung von NEOS geäußert (2). Trotz dieser Zusagen hat es in den letzten zwei Jahren keine Reformversuche in diese Richtung gegeben. Im Budget 2023 wird die Sportförderung von 80 Mio. EUR auf 120 Mio. EUR erhöht. Dies ist zwar einerseits verständlich, da der Betrag seit dem Jahr 2011 nicht angepasst wurde. Andererseits hätte gerade mit einer solchen Erhöhung auch die lang versprochenen Anpassungen einhergehen sollen. NEOS fordern daher bis spätestens 1.7.2023 die Vorlage einer Reform der Sportförderung, damit in den Gremien, die über die Fördermittelvergabe entscheiden, keine Fördernehmer:innen oder ihre Vertreter:innen befinden können. Spätestens mit dem Jahr 2024 soll damit die schiefe Optik in der Vergabe von Förderungen der Vergangenheit angehören.

Quellen:

  1. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Bundessportfo_rderung.pdf
  2. https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2020/PK1307/#XXVII_A_00841

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 1.7.2023 eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der die Organisation der Sportförderung derart neu konzipiert wird, dass sich in den Gremien, die über die Fördermittelvergabe entscheiden, keine (Vertreter:innen von) Fördernehmer:innen befinden können."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sportausschuss vorgeschlagen.