2931/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.11.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Inklusion: Sonderpädgogische Förderung bedarfsgerecht und bis zur 12. Schulstufe
Sonderpädagogische Förderung unterstützt Kinder und Jugendliche mit Behinderung im schulischen Unterricht. Für die Zuerkennung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) ist die Diagnose einer Behinderung, die die Teilnahme am Unterricht erschwert, unbedingte Voraussetzung. Grundlage dafür bildet das Schulpflichtgesetz:
„Unter Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktion zu verstehen, die geeignet ist, die Teilhabe am Unterricht zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.“ (§8, Abs. 1 SchPflG)
Diese notwendige Unterstützung, die Kindern und Jugendlichen ermöglicht ihr Recht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe wahrzunehmen, ist in Österreich in mehrfacher Weise eingeschränkt:
Für die Lösung dieser Probleme setzten sich zuletzt u.a. eine Bürgerinitiative (vgl. https://www.down-syndrom.at/wp-content/uploads/2022/10/Text-BI-Schuljahre-fuer-Kinder-mit-Behinderung.pdf) und die Vertreter:innen der Bundesländer ein, die am 14. Oktober bei einer Pressekonferenz von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), Vorarlbergs Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) und Wiens Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) forderten, den "SPF-Deckel" aufzuheben.
Der Status Quo stellt die betroffenen Kinder und Eltern vor große Probleme. Gerade Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und ähnlichen Einschränkungen würden besonders von weiteren Schuljahren profitieren, da diese einen wichtigen Einfluss auf ihre kognitive Entwicklung und Reife haben. Jedes weitere Schuljahr bis zur Volljährigkeit erhöht wesentlich die Chancen auf einen Job am ersten Arbeitsmarkt. Es ist daher weder gerecht noch volkswirtschaftlich sinnvoll, dass Kinder mit Behinderung kein Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr haben, Kinder ohne Behinderung jedoch schon. Diese Ungleichbehandlung entspricht nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich bereits 2008 ratifiziert hat. Es ist höchste Zeit, die genannten Einschränkungen aufzuheben und eine Lösung im Sinne der Schüler:innen und ihrer Eltern umzusetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bildungsminister, wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.