2937/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.11.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Aktion 60 plus für den österreichischen Arbeitsmarkt

 

Obwohl wir uns seit Beginn der Corona-Pandemie Anfang 2020 mit einer wachsenden Lieferkettenproblematik und der Ukraine-Krise eigentlich in einer dauerhaften Bedrohung des österreichischen Wirtschaftsstandortes inklusive Arbeitsplatzverlust und Massenarbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit befinden, klagen viele Wirtschaftsbranchen aktuell über einen Arbeitskräftemangel.

 

ÖVP-nahe Wirtschaftskreise haben dazu, wie seit vielen Jahren nur ein einziges Gegenmodell, die ungezügelte Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes nicht nur für alle EU-Bürger, sondern auch für Drittstaatsangehörige und Asylwerber bzw. illegale Zuwanderer. Gleichzeitig vergisst man auf das wachsende Potential einer aktiven Generation 60 plus, die trotz Pensionsantritts noch einen gewissen Teil ihres Zeitbudgets für die Ausübung einer Beschäftigung einsetzen möchte.

 

Die Ausübung einer aktiven sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Pensionsantritt ist allerdings mit einer Fülle von bürokratischen und auch finanziellen Hürden verbunden, die es sowohl den Wirtschaftsbetrieben als auch den potentiell zu aktivierenden Pensionisten verleidet, für einen gewissen Zeitraum neuerlich aktiv ins Berufsleben einzusteigen und ihre Erfahrungen und Kenntnisse der Gesellschaft und Wirtschaft aktiv und gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen.

 

Folgende Modelle bestehen derzeit, die allerdings nicht zu einer weiteren Aktivierung dieses qualifizierten Arbeitspotentials beitragen:

Zuverdienst zur Alterspension

Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.

Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 Euro pro Monat (Wert 2022) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.

Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.

Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension

Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges

Zuverdienst zur Korridorpension

Wird während des Bezugs einer Korridorpension

kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.

Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.

Zuverdienst während der Pension (oesterreich.gv.at)

Vor allem durch die seit 2021 explodierende Inflation und damit Geldentwertung sind die aktuellen Beträge bei der Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr aktuell und gehören dringend nach oben, dh. um die aktuelle Inflation valorisiert und dies aus aktuellem Anlass auch unterjährig, dh. zumindest vierteljährig. Gleichzeitig sollte man auch eine Förderung von Wiedereinsteigern nach dem Pensionsantritte andenken, die insbesondere in einer Reduktion bzw. einem Ausgleich der Lohnebenkosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen soll, um vor allem in allen Wirtschaftsbranchen, wo dringend qualifiziertes Personal gesucht wird, die Expertise und Erfahrung von Pensionisten in den Arbeitsmarkt zurückgeholt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein Maßnahmenpaket >Aktion 60 plus für den österreichischen Arbeitsmarkt< zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

-eine zumindest vierteljährige Valorisierung der Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung für Arbeitnehmer

-eine Reduktion bzw. einen Ausgleich der Lohnebenkosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn nach dem Pensionsantritt eine neuerliche Beschäftigung aufgenommen wird,

-ein Förderpaket für alle jene Wirtschaftsbranchen, wo dringend qualifiziertes Personal gesucht wird, um die die Expertise und Erfahrung von Pensionisten in den Arbeitsmarkt zurück zu holen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.