2938/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abg. Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung eines „EU-weiten Rechts auf Reparatur“ bis zum 31.03.2023

 

Am 19. Oktober 2022 wurden im Ausschuss für Konsumentenschutz folgender Entschließungsantrag beschlossen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird ersucht sich auf Europäischer Ebene für ein umfassendes Recht auf Reparatur einzusetzen, das basierend auf einem produktspezifischen Ansatz bestenfalls eine geeignete Information über die Reparierfähigkeit, Vorgaben zur Vorhaltung von Ersatz- und Verschleißteilen sowie leicht zugängliche Wartungsinformationen beinhalten sollte. Dabei ist für die konkrete Ausgestaltung eine enge Einbindung aller Interessengruppen zu gewährleisten und die notwendige Austarierung unter dem Gesichtspunkt der Geeignetheit für die Zielerreichung, der Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext und der besonderen Herausforderungen, die sich für KMU stellen, im Blick zu behalten.“

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02865/index.shtml

 

Ausschussbericht:

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 2865/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung eines EU-weiten Rechts auf Reparatur“

Die Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Oktober 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt die Kreislaufwirtschaft umfassend zu fördern. Echte Kreislaufwirtschaft arbeitet nach den Prinzipien „Vermeiden, Wiederverwenden und Verwerten“, denn wertvolle Ressourcen müssen verantwortungsbewusst, sparsam und effizient genutzt werden. Der Abfall von heute ist der Rohstoff von morgen. Längere Lebenszyklen machen nicht nur aus ökologischer und ökonomischer Sicht Sinn: Auch die Konsumentinnen und Konsumenten genießen die Vorteile von langlebigen und innovativen Produkten.

Um Produkte längstmöglich im Wirtschaftskreislauf erhalten zu können, ist die Reparierfähigkeit der einzelnen Güter ein zentraler Schlüssel. Diesem Grundgedanken folgend ist auch auf europäischer Ebene die Ermöglichung wirtschaftlich sinnvoller Reparaturen ein zentraler Eckpunkt im Interesse der Zielsetzung einer nachhaltigen Produktpolitik und damit gleichzeitig der Verbraucherschutzpolitik. In diesem Zusammenhang ist etwa auf verschiedene bereits in Kraft getretene Initiativen zu verweisen, die unter anderem wichtige Neuerungen gebracht haben, um die Reparierbarkeit und die Recyclingfähigkeit von Geräten weiter zu verbessern. Die Europäischen Ökodesign-Verordnungen basieren allesamt auf der Ökodesign-RL und beinhalten als zentrale Punkte eine Erleichterung des Austauschs von Ersatzteilen und die Verpflichtung, dass die wichtigsten Teile sowie Reparatur- und Wartungsinformationen für die Endnutzer und fachlich kompetente Reparateure je nach Produkt mindestens 7-10 Jahre lang zur Verfügung stehen. Davon sind bereits verschiedene Produktgruppen wie etwa Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, elektronische Displays, Haushaltskühlgeräte, externe Netzteile und Elektromotoren umfasst (https://ec.europa.eu/info/energy-climate-change-environment/standards-tools-and-labels/products-labelling-rules-and-requirements/energy-label-and-ecodesign/about_de#Ecodesign).

Um diesen Weg fortzusetzen gilt es sich auf Europäischer Ebene stark zu machen für ein umfassendes Recht auf Reparatur, indem über schon abgedeckte Bereiche hinaus dieser produktspezifische Ansatz weiterverfolgt wird und damit ein solches Recht in breiterem Umfang umzusetzen und praxistauglich auf Produkte bzw. Produktgruppen, zugeschnitten zu machen.

Dieses beinhaltet bestenfalls eine gut erkennbare Information über die Reparierfähigkeit, Vorgaben zur Vorhaltung von Ersatz- und Verschleißteilen sowie leicht zugängliche Wartungsinformationen für die einzelnen Produkte. Damit ein Aus möglicher vorzeitiger Obsoleszenz erreicht werden kann, braucht es aber auch begleitend bewusstseinsbildende Maßnahmen in Richtung einer „Kultur der Reparatur“. Um die Zielsetzung der Nachhaltigkeit durch die Vorhaltung von Ersatzteilen tatsächlich erreichen zu können, müssen Reparaturen auch seitens der Kunden ausreichend nachgefragt werden. Bei der konkreten Ausgestaltung ist es wichtig, dass alle an einem Strang ziehen, was durch eine enge Einbindung aller Interessengruppen ermöglicht wird.

Der Weg einer solchen nachhaltigen Produkt- und Konsumpolitik sollte zum Ziel haben langlebige und reparierfähige Produkte im gesamten EU-Wirtschaftsraum sicherzustellen und damit zu den EU-Zielen für 2030 und 2050 beizutragen.“

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer die Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Klaus Köchl, Peter Weidinger, Dr. Elisabeth Götze und der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Wurm.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Um dieser Initiative eine rasche Umsetzung garantieren, bedarf es daher einer konkreten Firstsetzung, die die nachfolgende Entschließung beinhaltet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht sich auf Europäischer Ebene für ein umfassendes Recht auf Reparatur einzusetzen, das basierend auf einem produktspezifischen Ansatz bestenfalls eine geeignete Information über die Reparierfähigkeit, Vorgaben zur Vorhaltung von Ersatz- und Verschleißteilen sowie leicht zugängliche Wartungsinformationen beinhalten sollte. Dabei ist für die konkrete Ausgestaltung eine enge Einbindung aller Interessengruppen zu gewährleisten und die notwendige Austarierung unter dem Gesichtspunkt der Geeignetheit für die Zielerreichung, der Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext und der besonderen Herausforderungen, die sich für KMU stellen, im Blick zu behalten. Diese Initiative ist bis zum 31.03. 2023 umzusetzen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.