2940/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Unabhängiges Monitoring an den EU-Außengrenzen und Stärkung der Kontrollbefugnisse der Frontex-Menschenrechtsbeauftragten
Das Recht, Asyl zu beantragen, ist in der Genfer Flüchtlingskonvention sowie in Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Das Non-Refoulement Gebot besagt, dass Menschen nicht in Länder zurückgeschickt werden dürfen, in denen ihnen Gefahr von Folter oder einer anderen schweren Menschenrechtsverletzung droht. Schutzsuchende haben daher das Recht auf eine individuelle und faire Überprüfung ihres Antrags. Pushbacks, also sofortige Zurückweisungen von Personen an der Grenze ohne die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen, sind daher ein Verstoß gegen das in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Folterverbot und daher absolut unzulässig.
Bedauerlicherweise sind Pushbacks auf europäischem Boden mittlerweile gängige Praxis- von Kroatien nach Bosnien und Herzegowina, von Griechenland in die Türkei, von Malta und Italien nach Libyen, von Ungarn nach Serbien und von Polen nach Belarus. Allein entlang der Balkanroute dokumentierte das Black Book of Pushbacks rund 15.000 illegale Zurückweisungen.1 Zuletzt brachte auch ein Bericht der EU-Antibetrugsbehörde (OLAF), der im Oktober 2022 an die Öffentlichkeit geriet, schwerwiegende Rechtsverletzungen durch die EU-Grenzschutzagentur Frontex ans Licht. Insbesondere beteiligte sich letztere an der Vertuschung rechtswidriger Zurückweisungen von Personen, die versuchten, Griechenland zu erreichen, kofinanzierte einige der griechischen Einheiten, die die Pushbacks durchführten, hinderte die eigenen Grundrechtsbeauftragten an der Arbeit und zog ihre Luftüberwachung ab, um Aufzeichnungen der Rechtsbrüche zu vermeiden.2 Mit europäischen Steuermillionen wurden etliche Rechtsbrüche an den EU-Grenzen finanziert - dadurch leiden sowohl die Betroffenen, als auch die Rechtsstaatlichkeit.
Dass rechtswidrige Zurückweisungen auf europäischem Boden zunehmend Praxis werden, beschäftigte auch die parlamentarische Versammlung des Europarats. Im Oktober 2022 rief sie in einer Entschließung ihre Mitgliedsstaaten dazu auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um Pushbacks zu unterbinden, die Opfer von Pushbacks zu schützen und die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen. Die Arbeit des Grundrechtsbeauftragten von Frontex soll ebenfalls unterstützt und seine Kontrollbefugnisse verstärkt werden.3 In diesem Zusammenhang unterstrich die Versammlung ebenfalls die Notwendigkeit unabhängiger Monitoring Mechanismen zur Überwachung der (EU-)Grenzen, um die Achtung der Grundrechte zu gewährleisten - was im Übrigen auch im neuen Asyl- und Migrationspakt, den die Europäische Kommission im September 2020 präsentierte, vorgesehen ist.4
1. https://www.borderviolence.eu/launch-event-the-black-book-of-pushbacks/
2. https://www.spiegel.de/ausland/frontex-ermittlungen-warum-der-spiegel-den-vertraulichen-olaf-untersuchungsbericht-veroeffentlicht-a-57535885-5d3b-4f24-b694-dd77f725d50e
3. https://pace.coe.int/en/files/30216
4. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020DC0609&from=en
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für einen unabhängigen Monitoringmechanismus an den EU-Außengrenzen einzusetzen, die Stärkung der Kontrollbefugnisse der Frontex-Menschenrechtsbeauftragten zu unterstützen und von Frontex mehr Transparenz einzufordern."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.