2941/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.11.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Julia Seidl, Gabriele Heinisch-Hosek,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Kinderbetreuung in Kulturinstitutionen
Im Regierungsprogramm findet sich zur Kinderbetreuung in den Bundeskulturinstitutionen leider kein einziger Satz. Dabei ist es kein Geheimnis, dass es oftmals schwierig ist, die eigene künstlerische Arbeit mit Elternschaft zu verbinden oder als Elternteil in einem künstlerischen Betrieb mit seinen spezifischen Anforderungen tätig zu sein. Gerade die Bundeskulturinstitutionen sollten da als Vorbilder vorangehen und flächendeckend gute Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter*innen anbieten, damit diese nicht an die Öffnungszeiten der Einrichtungen an ihrem Wohnort gebunden sind. Vor allem darstellende Künstler*innen haben oftmals keine geregelten Probezeiten und brauchen deshalb flexible Angebote, aber auch die Mitarbeiter*innen in den Bundesmuseen und Bundestheatern würden massiv von einer Betriebskinderbetreuung profitieren. Darüber hinaus sollen diese Einrichtungen nach Möglichkeit auch Angebote für Besucher*innen während der Öffnungszeiten bieten.
Auch in der Studie zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich wird auf die schwierige Lage für Frauen hingewiesen, die neben ihrer künstlerischen Tätigkeit Kinder haben wollen. Momentan sind Kulturschaffende unterdurchschnittlich oft Eltern. Aus diesem Grund sollen die Betreuungseinrichtungen der Bundeskulturinstitutionen auch für freischaffende Künstler*innen und Externe zugänglich sein. Einen guten Überblick über den Berufsalltag mit Kindern geben beispielsweise vom MICA geführte Interviews mit Musikschaffenden. (https://www.musicaustria.at/tag/musikleben-mit-kindern/) So brauchen Musiker*innen auf Tour beispielsweise Angebote, die sicherstellen, dass sie ihren Beruf weiterhin ausüben können. Gewünscht werden hier neben der Übernahme oder Refundierung von Kosten für (zusätzliche) Betreuungspersonen auch geeignete räumliche Voraussetzungen.
Daher müssen – auch ressortübergreifend ‑ Fördermodelle bzw. Anrechenbarkeiten von Kosten für Kinderbetreuung bei Förderungen im privaten Kulturbereich bzw. bei Kulturinitiativen geschaffen werden. Dies könnte über ein Anreizfördermodell mit einem eigenen Fördertopf geschehen oder über entsprechende Förderrichtlinien, die die Kosten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen bei Fördereinreichungen anrechenbar machen. Kosten für Kinderbetreuung könnte man dann entweder über zusätzliche Töpfe oder Calls direkt fördern oder zumindest bei den Förderabrechnungen geltend machen. Auch direkte Refundierungsmodelle von Kinderbetreuungskosten sind zu prüfen. Es ist unabdingbar, dass man die Ungleichverteilung der Betreuungszeiten innerhalb unserer Gesellschaft endlich auch flächendeckend in der Kulturförderung berücksichtigt und geeignete Unterstützungsmöglichkeiten schafft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen
Dienst und Sport, wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket
für mehr Kinderbetreuungsangebote in Kulturbetrieben vorzulegen. Dabei
sollen einerseits in den Bundeskulturinstitutionen Betriebskinderbetreuung
für Mitarbeiter*innen und freischaffende Künstler*innen eingerichtet
werden und andererseits – auch ressortübergreifend –
Kulturinstitutionen und Kulturinitiativen bei der Schaffung von
Kinderbetreuungsplätzen oder -möglichkeiten und bei der
Übernahme von Kinderbetreuungskosten unterstützt werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.