2942/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 15.11.2022
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Entschließungsantrag
des Abg. Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend „Rechtssicherheit bei Kreditvergabe an ältere Menschen“ bis zum 31.03.2023
Am 19. Oktober 2022 wurden im Ausschuss für Konsumentenschutz folgender Entschließungsantrag beschlossen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, unter Einbindung des Österreichischen Seniorenrates sowie der betroffenen Stakeholder:innen und nach Durchführung eines Begutachtungsverfahrens einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die künftig eine rechtssichere Vergabe von hypothekarisch besicherten Krediten unbeschadet eines höheren Alters von Kreditwerberinnen und Kreditwerbern ermöglicht.“
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02713/index.shtml
Ausschussbericht:
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz
über den Antrag 2713/A(E) der Abgeordneten Peter Weidinger, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend der „Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen“
Die Abgeordneten Peter Weidinger, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 07. Juli 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Verbraucherschutz betrifft uns alle und in den verschiedensten Lebenslagen. Vor allem auch bei längerfristigen, bedeutsamen geschäftlichen Entscheidungen, wie dies ua die Aufnahme eines Hypothekarkredits darstellt, ist ein funktionierender Schutz ein besonderes Anliegen. Unter anderem mit allgemeinen Informationspflichten, umfassenden vorvertraglichen Informationspflichten, Vorgaben für den Kreditvertragstext, einem Rücktrittsrecht und auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Rückzahlung stellen die Regelungen ein sehr hohes Maß an Verbraucherschutz sicher.
Die verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben verpflichten Kreditgeber aber insbesondere auch zu einer eingehenden Prüfung der Kreditwürdigkeit. Der Kredit darf auch nur gewährt werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Verpflichtungen dem Vertrag entsprechend erfüllt werden. In der Praxis ergibt sich aus diesem Rechtsrahmen Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Kreditvergabe an Seniorinnen und Senioren. Die Situation ist deshalb unbefriedigend, weil ältere Kundinnen und Kunden es mitunter als diskriminierend empfinden, wenn ihnen ein Kredit nicht gewährt wird, während Banken aber aufgrund der sehr strikten Vorgaben keinen Handlungsspielraum für eine positive Erledigung haben.
Maßnahmen um Finanzierungsbedürfnisse älterer Kundinnen und Kunden leichter befriedigen zu können, sind daher aus Sicht aller Beteiligten, der KeditwerberInnen und Banken, aber auch gesamtwirtschaftlich wünschenswert: Insbesondere im Hinblick auf die politisch und ökologisch gewünschte Sanierungsoffensive für Gebäude mit schlechter Energieeffizienz, die häufig im Eigentum älterer Personen stehen, sind rechtssichere Rahmenbedingungen wichtig. Dies gilt gleichermaßen für die Herausforderung, dass auch der pflegegerechte Umbau von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern aus demographischen Gründen noch mehr an Bedeutung gewinnen wird.
Im Konsumentenschutzrecht gilt es ganz besonders, durch einen klugen Interessenausgleich Rahmenbedingungen zu schaffen, die sich positiv auf das tägliche Leben der Menschen auswirken, und dieses nicht erschweren. Bei den Vorgaben für die Kreditvergabe scheint es sinnvoll, diese Balance in einem für die Praxis notwendigen Ausmaß konkretisierend auszutarieren.“
Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Weidinger die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Peter Schmiedlechner, MMag. Katharina Werner, Bakk., Mag. Ulrike Fischer und Klaus Köchl.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Weidinger, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.
Um dieser Initiative eine rasche Umsetzung garantieren, bedarf es daher einer konkreten Firstsetzung, die die nachfolgende Entschließung beinhaltet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, unter Einbindung des Österreichischen Seniorenrates sowie der betroffenen Stakeholder und nach Durchführung eines Begutachtungsverfahrens einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung bis zum 31. 03. 2023 vorzulegen, die künftig eine rechtssichere Vergabe von hypothekarisch besicherten Krediten unbeschadet eines höheren Alters von Kreditwerberinnen und Kreditwerbern ermöglicht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.