2945/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Mag.a Dr.in Petra Oberrauner,

 

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Routerfreiheit garantieren

 

Anfang September diesen Jahres sorgte einer der großen österreichischen Serviceprovider für Aufsehen: Ein neuer WLAN Router, der laut Angaben des Anbieters höhere Internetgeschwindigkeiten und stabilere Verbindungen bringt. Beinahe im „Kleingedruckten“ versteckte sich jedoch die wohl größte Neuerung im Vergleich zu bisherigen Geräten: Der neue Router des Anbieters bietet ein zentrales Feature, den Bridge Modus, nicht mehr. Dabei erlaubt es eben jener Modus, den Router des jeweiligen Anbieters als reines Modem zu verwenden und einen WLAN Router der eignen Wahl zuzuschalten.

 

Das Recht, jenes Verbindungsmodem frei wählen zu können, das einem den Zugang ins Internet ermöglicht, ist jedoch nichts weniger als essentiell. Denn die Implikationen gehen weit über die physische Wahl des Endgeräts hinaus. So schafft ein fix vorgeschriebener Router ohne Bridgemodus die Grundlage für die jeweiligen Provider, Daten ihrer Kund*innen zu sammeln und weiterzuverwenden. Man übergibt so die Entscheidung über Datenschutz (-einstellungen) gezwungenermaßen an die Provider ab. Hinzu kommt der Sicherheitsaspekt: Sollte es gröbere Probleme oder Sicherheitslücken beim jeweiligen Anbieter geben, ist man mit einem vom Provider aufgezwungenem Modem um ein vielfaches anfälliger. Privatsphäre, Datenschutz und Sicherheit sind hohe Güter, diese gilt es unter allen Umständen zu sichern.

 

Das Recht auf freie Wahl des Routers ist aber nicht nur höchst wichtig, es sollte auch durch das Gesetz gewährleistet sein. Zuletzt wurde das betreffende Telekommunikationsgesetz im Jahr 2021 reformiert, die Festlegung des Netzwerkabschlusspunktes und damit die freie Wahl des Routers wurde darin aber nicht explizit verankert. Stattdessen wurde diese Entscheidungsbefugnis an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, kurz RTR, ausgelagert. Eben diese hat sich diesem so wichtigen Thema aber bisher nicht gestellt und damit Tür und Tor jenen Provider*innen geöffnet, die nun das Recht auf freie Wahl des Routers einschränken möchten.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Recht auf die freie Wahl des WLAN-Modems bzw. des WLAN Routers als auch das Recht auf die freie Wahl eines jeden Endgeräts gesetzlich zu verankern.“

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung