295/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Verkürzung der Abschreibungsdauer im Tourismus
Der Tourismus ist die Stütze Österreichs insbesondere in den ländlichen Gebieten.
Er schafft Wachstum und Arbeitsplätze nicht nur direkt im Tourismus, sondern auch in einer Vielzahl an regionalen Betrieben, die in der Wertschöpfungskette eng mit der Tourismuswirtschaft verbunden sind.
Damit unsere Tourismuswirtschaft auch weiterhin international an der Spitze bleibt, braucht es passende Bedingungen für alle beteiligten Betriebe. Leider wurde im Zuge der Steuerreform 2015/16 die Abschreibungsdauer von Gebäuden und Einrichtungen von 33 auf 40 Jahre erhöht. Das entspricht in keiner Weise dem normalen und notwendigen Investitionszyklus eines Tourismusbetriebs.
Seit Jahren gibt es dazu berechtigte Kritik.
So fordert beispielsweise die renommierte Prodinger Steuerberatung und Tourismusberatung in einem Papier mit dem Titel: „Ideen zur Zukunftssicherung der Hotellerie“ im September des Vorjahres eine „Verkürzung der Abschreibungszeiten“, da man „mit der derzeitigen Abschreibungsfrist von 40 Jahren am Markt vorbei produziere, da kein Gast im Urlaub in einem derart abgewohnten Zimmer schlafen möchte!
Die wohl größte Belastung für die Hotellerie ergibt sich im Bereich Abschreibungen, da die Hotelimmobilie betriebsnotwendig ist und eine Abschreibungszeit von 40 Jahren (bis 2016: 33 Jahre) keinen Investitionszyklus im Tourismus abzubilden vermag.
Dadurch verfügt Österreich im Vergleich zu den Nachbarländern über die ungünstigsten Abschreibungsmöglichkeiten und schwächt damit die Abzüge für Investitionskosten. Der weltweite touristische Wettbewerb verlangt nach permanenten Investitionen, damit ein Produkt weiterhin bestehen kann.“
Folgende Punkte wären daher aus Sicht der Prodinger Steuerberatung und Tourismusberatung „wirksame Investitionsanreize, die gleichzeitig auch administrative Erleichterung mit sich bringen“:
· Die Nutzungsdauer der Gebäude wieder auf 33 Jahre senken.
· Die Nutzungsdauer bei Personalwohnhäusern / Mitarbeiterwohnungen von derzeit 66,67 Jahren ebenfalls auf 33 Jahre senken.
· Funktionale AfA für sich schnell abnutzende Komponenten (z.B. Wellnessanlagen in der Hotellerie, technische Komponenten) ermöglichen, um die Besteuerung von Scheingewinnen zu verhindern.
In ihrer Aussendung vom 21.2.2019 fordert unter anderem auch die WKÖ eine Verkürzung der Abschreibungsdauer.[1] „Diese Maßnahme hat rückblickend unseren Betrieben am meisten geschadet, die Bilanzen verschlechtert und nachweislich die Investitionsbereitschaft reduziert. Gerade in Zeiten des immer härter werdenden Wettbewerbs ist es absolut notwendig, sich attraktiv aufzustellen, um auch weiterhin bei unseren Gästen punkten zu können. Wer nicht investiert, verliert“, kommentierte in dieser Aussendung die Obfrau der WKÖ-Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Nocker-Schwarzenbacher die Erhöhung der Abschreibungsdauer im Zuge der Steuerreform 2015/16.
Im Regierungsprogramm 2017 – 2022[2] hat sich auch die ÖVP zur freiheitlichen Forderung nach Kürzung der Abschreibungsdauer bekannt. So wurde auf Seite 167 im Regierungsprogramm 2017 – 2020 festgehalten, dass die Abschreibungszeiträume an die tatsächliche Nutzungsdauer angepasst werden sollten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher eine Verkürzung der Abschreibungszeiträume von Betriebsgebäuden und Einrichtungen durch Anpassung an ihre tatsächliche Nutzungsdauer sichergestellt wird.
Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen:
Senkung der Nutzungsdauer der Gebäude auf 33 Jahre
Senkung der Nutzungsdauer bei Personalwohnhäusern/Mitarbeiterwohnungen von derzeit 66,67 Jahren auf 33 Jahre
Einführung einer funktionalen AfA für sich schnell abnutzende Komponenten (z.B. Wellnessanlagen in der Hotellerie, technische Komponenten).“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss ersucht.