2950/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.11.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Ing. Reinhold Einwallner,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Förderung für private Quartiergeber*innen

 

In einem Protestschreiben wandten sich mehrere Organisationen, wie die asylkoordination, Amnesty International, Caritas, Diakonie, Samariterbund, Volkshilfe, SOS Mitmensch, Integrationshaus, Doro Blancke und tralalobe, an die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung mit einem 7 Punkte Sofortmaßnahmen-Plan zur Bekämpfung der Managementkrise in der Grundversorgung. Diskussionen zwischen Bund und Länder führten zu untragbaren und menschenunwürdigen Unterbringungen in Zelten und einem populistisch aufgeladenen Diskurs. Die praktikablen Vorschläge der NGOs wurden aber seitens der Regierung kaum bis gar nicht kommentiert.

Ausgangslage war nicht nur die Aufnahme vieler schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine, sondern Probleme in der Grundversorgung, die schon länger bekannt sind.

In dem 7-Punkte Plan ist beispielsweise auch ein steuerlicher Absetzbetrag für private Quartiergeber*innen angeführt, der jene Privatpersonen unterstützen soll, die unkompliziert und rasch kostenlos Wohnraum für Vertriebene und Schutzbedürftige zur Verfügung gestellt haben und noch zur Verfügung stellen:

„Schlüssel für die vom Innenminister versprochene unbürokratische und rasche Aufnahme ukrainischer Geflüchteter war von Anfang an die Unterbringung in privaten Quartieren/Wohnungen. Das beeindruckende Engagement der Zivilgesellschaft hat dem Staat viel Geld und Organisation erspart. Aufgrund der ausbleibenden staatlichen Unterstützung im Zusammenhang mit der Teuerung müssen nun viele Quartiergeber*innen ihre Hilfeleistung einstellen.

Um die private Unterbringung weiterhin zu ermöglichen und auch für nicht-ukrainische Schutzsuchende auszubauen brauchte es eine klare und unmissverständliche Anerkennung von Seiten des Staates: Privaten Unterkunftgeber*innen sollen eine staatliche Unterstützung in Form eines steuerlichen Absetzbetrages für eine mehr als sechsmonatige Unterbringung von Schutzsuchenden gewährt werden. Gleichzeitig muss es eine Anlaufstelle für diese in den Ländern geben, Standards in der Unterbringung müssen auch im privaten Bereich etabliert und deren Einhaltung kontrolliert werden.“[1]

 

 

 

Eine allfällige Ausgestaltung der Förderung soll so gestaltet sein, dass der Betrag unabhängig von der Besteuerungshöhe des Einkommens der Förderungsempfänger*innen für jede/n in derselben Höhe zur Auszahlung gelangt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, eine schnelle und unbürokratische Förderung (z.B. Steuerprämie) für die Kosten privater Quartiergeber*innen, die Schutzsuchende schnell und unbürokratisch aufgenommen haben, zu prüfen und umzusetzen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss



[1] https://www.asyl.at/files/638/sieben_punke_end.pdf (dl: 3.11.2022)