2953/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.11.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hermann Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Sicherstellung einer weltanschaulich neutralen Sexualerziehung

Am 3. Juli 2019 wurde im Nationalrat eine Entschließung angenommen, mit der die damalige Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Iris Rauskala, ersucht wurde „die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit eine altersgerechte und weltanschaulich neutrale Sexualerziehung ohne Beiziehung von schulfremden Personen oder Vereinen sondern durch an der Schule wirkenden Pädagoginnen und Pädagogen sichergestellt ist.

Dass dieser Entschließung von einer „Beamtenministerin“ nicht Folge geleistet wurde, war ein klare Missachtung des österreichischen Parlaments.

Die Begründung im entsprechenden Entschließungsantrag 911A(E) vom 12. Juni 2019 der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer Kolleginnen und Kollegen war wie folgt:

Eine eingehende Prüfung der Sachlage zeigt, dass die vom Staat vorgegebene

Neutralität ("Indoktrinationsverbot") in diesem Unterrichtssegment oft nicht gewährleistet ist. Ein staatlicher Sexualkundeunterricht muss in sachlicher, kritischer und pluralistischer Weise erfolgen. Um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Regelung schaffen zu können, schlagen die Antragsteller vor, in Zukunft auf die Einbeziehung von externen Vereinen zu verzichten und die Verantwortung für die Sexualpädagogik innerhalb der Schule jenen zu überlassen, die gesamtpädagogisch dafür ausgebildet wurden: den Lehrerinnen und Lehrern.

Nun will offensichtlich die ÖVP, entgegen ihrem eigenen Antrag, wieder schulfremde Vereine auf unsere Kinder loslassen.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, die

erforderlichen Schritte einzuleiten, damit eine altersgerechte und weltanschaulich neutrale Sexualerziehung - ohne Beiziehung von schulfremden Personen oder Vereinen - durch an der Schule wirkenden Pädagoginnen und Pädagogen sichergestellt ist.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.