2954/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.11.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Koppelung der österreichischen Steuergelder für die Entwicklungszusammenarbeit an Rückübernahmeabkommen als Mussbestimmung

 

 

Trotz der massiven Belastungen, welche die schwarz-grüne Bundesregierung den österreichischen Steuerzahlern auferlegt, werden immer höhere Summen für die Entwicklungshilfe im Ausland bereitgestellt.

 

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA-E 2023) sieht ganze 137,1 Millionen Euro an österreichischen Steuergeldern für Entwicklungszusammenarbeit, 77,5 Millionen Euro für den Auslandskatastrophenfonds sowie 111,9 Millionen Euro für internationale Organisationen vor. Etliche weitere Transfers ins Ausland sind von dieser Aufzählung gar nicht erfasst, wie beispielsweise Österreichs Anteil an den EU-Milliardenhilfen für die Kriegspartei Ukraine.

 

Während in Österreich aufgrund der missglückten Corona-, Sanktions- und Klimapolitik der schwarz-grünen Bundesregierung eine Rekordinflation eingesetzt hat, wie man sie seit den frühen Nachkriegsjahren nicht gekannt hat, werden von ebendieser Regierung hunderte Millionen Euro leichtfertig ins Ausland transferiert. In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass die konkreten Zwecke und Endempfänger dieser Gelder nicht transparent gemacht werden. Im Gegenteil: Diese Mittel drohen im Verwaltungsapparat von NGOs zu versickern oder bei autoritären Regimen zu landen.

 

Gleichzeitig brechen Wellen illegaler Migrationsströme über Österreich und Europa herein, wobei die Rückführung illegaler Einwanderer nicht einmal ansatzweise funktioniert.

 

Fehlender politischer Wille der schwarz-grünen Bundesregierung ist sicherlich ein Faktor, warum Rückführungen völlig unzureichend durchgeführt werden. Ein anderer Grund dafür ist, dass die Bundesregierung nicht in der Lage ist, Rückübernahmeabkommen abzuschließen. Kein einziges solches Abkommen wurde 2021 oder 2022 mit einem Drittstaat geschlossen. Als Ausrede für diese Misere wird mitunter angeführt, dass die Herkunftsländer illegaler Einwanderer sich gegen die Wiederaufnahme ihrer Bürger wehren würden. Vor allem die Geldflüsse, gespeist aus den Steuertöpfen europäischer Staaten, welche die illegalen Migranten in ihre Heimatländer überweisen, werden dort sehr wohlwollend aufgenommen.

 

Europäische Staaten sollten sich gegen diese Machenschaften endlich zur Wehr setzen. Österreich kann und sollte hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen. Da den Herkunftsländern offensichtlich für die Rücknahme ihrer Bürger finanzielle Anreize fehlen, sollten sämtliche Mittel der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit an die Bedingung geknüpft werden, dass die Empfänger die illegal nach Österreich eingereisten Migranten zurücknehmen müssen.

 

Gerade weil die Europäische Union bei der Aushandlung von Rückübernahmeabkommen in den letzten Jahren zum Nachteil aller Mitgliedstaaten vollkommen versagt hat, sind endlich nationalstaatliche Initiativen angebracht.

 

Doch gerade in diesem so wichtigen Bereich ist die Inkompetenz der schwarz-grünen Bundesregierung grenzenlos. Nun ist ein Streit in der Koalition darüber entbrannt, ob die Kürzung von Entwicklungshilfe möglich sein soll, „wenn ein Partnerland in Migrationsfragen nicht kooperiert, etwa bei Rückführungen“ (Die Presse 09.11.2022: Wenn Grüne und ÖVP um EZA-Geld ringen). Es würde sich hierbei jedoch ohnehin lediglich um eine Kann- und keine Mussbestimmung handeln. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, dass die ÖVP diese Klausel ausschließlich für die mediale Effekthascherei voranbringen möchte, ohne dass dadurch irgendein Mehrwert für erfolgreichere Abschiebungen oder Rückführungen entsteht.

 

Es sollte längst eine Selbstverständlichkeit sein, dass keine Millionenbeträge an österreichischem Steuergeld anderen Staaten zur Verfügung gestellt werden, welche nicht einmal dazu bereit sind, ihre eigenen Bürger, die illegal nach Österreich eingereist sind, zurückzunehmen. Dies sollte eine Mussbestimmung bei der Vergabe von Entwicklungshilfe sein.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Zurverfügungstellung von Mitteln im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit an die Bedingung zu koppeln, dass die Empfängerländer all jene Migranten zurücknehmen, welche illegal nach Österreich eingewandert sind und kein Recht darauf haben, in Österreich zu verweilen. Sollte ein Herkunftsland sich einem derartigen Rückübernahmeabkommen verweigern, ist unverzüglich die Überweisung sämtlicher Gelder einzustellen, welche Österreich im Zuge der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt hätte.“

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.