Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2022, wird wie folgt geändert:

1. Im § 31a Abs. 4 wird in der Z 1 nach dem Wort „gegen“ die Wortfolge „und Teilnahme an ELSY durch“ eingefügt.

2. Im § 31a Abs. 4 wird der Punkt am Ende der Z 5 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 6 angefügt:

         „6. ärztliche Verschreibung von Heilmitteln, die nicht auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers bezogen werden.“

2. Im § 31a Abs. 5 wird im letzten Satz die Wortfolge „des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen“ durch die Wortfolge „des/der Bundesministers/Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ ersetzt.

3. Im § 31a Abs. 9a wird die Wortfolge „der/die Bundesminister/Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz“ durch die Wortfolge „der/die Bundesminister/Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ ersetzt.