Eingebracht am 18.11.2022
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Antrag
der Abgeordneten Christian Stocker, Reinhold Einwallner, Hannes Amesbauer, Georg Bürstmayr, Stephanie Krisper,
Kolleginnen und Kollegen
Betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, BGBl. I Nr. 5/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 190/2021 wird wie folgt geändert:
1. § 17a Abs. 4 wird das Wort „drei“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.
2. Dem § 18 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) § 17a Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2022 tritt nach Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“
Begründung
Um ein höheres Maß an interdisziplinärer und multiprofessioneller Expertise sowie Pluralität und Diversität in der Zusammensetzung der beim Bundesminister für Inneres eingerichteten unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz (§ 17a Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz – SNG, BGBl. I Nr. 5/2016) zu gewährleisten, soll diese – statt aus drei – aus fünf unabhängigen und weisungsfreien Personen bestehen.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten