297/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschaffung von Prüfungs- und Kursgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen sowie von Prüfungstaxen für Lehrlinge

 

 

Als Voraussetzung für die selbständige Ausübung eines reglementierten Gewerbes ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. In einem Handwerk ist dieser Befähigungsnachweis in Form der Meisterprüfung, bei anderen reglementierten Gewerben in Form der Befähigungsprüfung zu erbringen.

Die für die Ablegung dieser Prüfungen zu bezahlenden Prüfungsgebühren sind in einer auf Grund § 352a Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 erlassenen Verordnung des Wirtschaftsministers über die Durchführung der Prüfungen (Allgemeine Prüfungsordnung) normiert.

 

Die Höhe der Gebühren orientiert sich am Gehalt eines Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes der Verwendungsgruppe A 1, Gehaltsstufe 6.

Dies führt im Jahr 2020 zu Prüfungsgebühren beispielsweise für die Meisterprüfung in der Höhe von 391 Euro, zuzüglich 108 Euro für die Ausbilderprüfung und 324 Euro für die Unternehmerprüfung.

 

Dazu kommen teilweise enorme Kosten für Vorbereitungskurse, die in einzelnen Fällen bis zu 7.000 Euro ausmachen können.

 

Die hohen Belastungen und die Unzufriedenheit mit den dargelegten „finanziellen Hürden“ am Weg zum Meister kommen in einer im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich erstellten Studie des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) mit dem Titel: „Die Meisterprüfung in Österreich, Absolvent/innenbefragung“ klar zum Ausdruck, wenn dort ausgeführt wird:

 

„Die weniger zufriedenstellende Bewertung der Kurskosten liegt nach den Rückmeldungen vor allem darin begründet, dass die Preise laut den Befragten nicht in Relation zum Verdienst von Fachkräften stehen und dass das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht ausgewogen ist. (…)

Die Kursteilnehmer/innen finanzieren sich die Kurse mehrheitlich selbst und machen diese auch außerhalb ihrer Arbeitszeit. Insgesamt sind sie mit den Vorbereitungskursen (sehr) zufrieden. Am häufigsten kritisieren sie jedoch den Preis als zu hoch und äußern Unverständnis darüber, dass die Meisterausbildung mit hohen Kosten verbunden ist, während Ausbildungen an Universitäten und Fachhochschulen

(weitgehend) kostenlos sind bzw. vom Staat finanziert werden.“

 

Darüber hinaus haben Lehrlinge gemäß § 12 der Allgemeinen Lehrabschluss-prüfungsordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit Ausnahme des ersten Antritts zur Lehrabschlussprüfung, eine Prüfungstaxe zu entrichten, die derzeit 108 Euro beträgt. Diese zusätzliche finanzielle Belastung für die Lehrlinge sollte generell abgeschafft werden.

Aus den dargelegten Gründen und insbesondere im Interesse der Entlastung der Lehrlinge durch generellen Abschaffung von Prüfungstaxen sowie jener Personen, die sich mit der Ablegung einer Meister- oder Befähigungsprüfung zum einen in ihrem Handwerk oder Gewerbe weiterbilden und zum anderen damit die Möglichkeit erhalten wollen, mit der dadurch erworbenen hohen Qualifikation ein Unternehmen führen und Lehrlinge ausbilden zu können, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die von den Prüfungskandidatinnen und -kandidaten zu entrichtenden Prüfungsgebühren für die Ablegung der Meister- bzw. Befähigungsprüfung sowie die von den Lehrlingen zu entrichtenden Prüfungstaxen abgeschafft werden.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort aufgefordert, Maßnahmen einzuleiten und Schritte zu setzen, die sicherstellen, dass Vorbereitungskurse für die Ablegung von Meister- und Befähigungsprüfungen für die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten künftig kostenlos sind.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie.