2970/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am
18.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschliessungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
betreffend finanzielle Absicherung der Landesorganisationen der staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen
Die staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen der einzelnen Bundesländer leisten im Bereich der Sensibilisierung und beim Erwerb von Kompetenzen einen ebenso großen Beitrag wie bei der eigentlichen Beratung der Schuldner:innen selbst. Die Finanzbildung steht seit Jahren auch im Fokus der Schulbildung, wobei hier insbesondere auf die Vielzahl aktueller Anforderungen, mit denen junge Erwachsene konfrontiert sind, eingegangen wird. Hinzu kommt, dass die Schuldenberatung aufgrund vielfältiger Problemstellungen immer komplexer wird und sich auch bereits die hohe Inflation und starke Teuerung in erhöhter Nachfrage nach Beratung niederschlagen.
Die aktuellen Probleme, die viele Privatpersonen, aber auch Geschäftstreibende vor finanzielle Herausforderungen stellen bzw. stellen werden, verdeutlichen die Wichtigkeit einer flächendeckenden, funktionierenden Schuldenberatung sowie der unabhängigen Finanzbildungsangebote der staatlich anerkannten Schuldenberatungen. Dazu bedarf es jedoch auch der notwendigen finanziellen Absicherung der Beratungsstellen, die derzeit nicht in ausreichendem Ausmaß gegeben ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass innerhalb des Finanzausgleiches die Erhöhung der finanziellen Förderung der staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen in den einzelnen Bundesländern um gesamt mindestens 1,5 Mio. Euro für das Jahr 2023 erfolgt und auch für künftige Jahre für eine ausreichende Dotierung Sorge getragen wird“.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz