2971/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 18.11.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Genossinnen und Genossen
betreffend Shrinkflation und Mogelpackungen
Die Inflation befeuert das Problem der sogenannten Mogelpackungen – während die Packungsgröße gleich bleibt, wird der Füllinhalt bei zahlreichen Produkten weniger. Dies wird als Shrinkflation bezeichnet, also die Verkleinerung der Füllmenge der Packungsinhalte bei gleichbleibenden oder sogar steigenden Preisen. Damit werden steigende Produktionspreise von den Erzeugern direkt an die Konsument:innen weitergegeben – und das in Zeiten, in denen die Menschen ohnehin massiv unter der aktuellen Teuerung leiden.
Vielen Kund:innen fällt die Shrinkflation bei Produkten, die sie regelmäßig kaufen, auf den ersten Blick gar nicht auf. Denn nur selten wird ein Blick auf den Grundpreis geworfen bzw. wissen viele Menschen oft gar nicht, wie der Grundpreis vor kurzem noch war. Die Auspreisung der Menge/Preis-Angaben in den Supermärkten ist oft so gestaltet, dass sich die Vergleichbarkeit des Preis-Leistungsverhältnisses außerordentlich schwierig gestaltet. Dies ergibt sich aus einer sehr kleinen Beschriftung und unterschiedlichen Mengeneinheiten als Ausgangpunkt. Einkaufen mit Excel ist zwar vorstellbar aber nicht wirklich alltagskompatibel. Das weit zentralere Problem ist jedoch, dass die Konsument:innen nicht auf die neuen, kleineren Füllmengen aufmerksam gemacht werden. Viele kaufen unter Zeitdruck ein und Menschen sind Gewohnheitstiere und vertrauen zusätzlich auf ein Grundelement des geschäftlichen Umgangs miteinander: Keine Abzocke in Zeiten der Krise!
Davon scheinen sich jedoch leider immer mehr Produzenten zu verabschieden. In der Wienerzeitung ist diesbezüglich zu lesen: „88 Prozent. Um so viel ist 2021 der Preis der Paprika-Sauce von Homann in deutschen Supermärkten gestiegen. Damit hat die Sauce den Titel "Mogelpackung des Jahres 2021" gewonnen, der von der Verbraucherzentrale Hamburg verliehen wird. Bei besagter Paprika-Sauce wurden das Design und der Name angepasst - und die Füllmenge. Statt 500 Millilitern sind es seit 2021 nur noch 400 Milliliter. In manchen Supermärkten kletterte dazu auch noch der Preis nach oben.“[1]
Ob nun eine Täuschung vorliegt oder nicht, muss aufgrund der unklaren gesetzlichen Lage im Einzelfall überprüft werden, was für die Konsument:innen eine indiskutable Situation darstellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Novellierung des Preisauszeichnungsgesetzes (BGBl. 146/1992), insbesondere § 10a, im Sinne des Konsumentenschutzes vorzulegen, die eine deutliche Sicht- und Lesbarkeit des Preises je Maßeinheit (Grundpreis) auszeichnet. Die Maßangaben sind dabei einheitlich zu gestalten. Insbesondere bedarf es einer klaren gesetzlichen Regelung in Bezug auf Mogelpackungen, was durch eine entsprechende, ergänzende Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft auf Basis des Maß- und Eichgesetzes möglich wäre. Angelehnt an die Gesetzeslage in Deutschland soll dabei das Verhältnis von Füllmenge und Luftanteil eindeutig festgesetzt werden.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, in Gespräche mit der Wirtschaft und den Erzeuger:innen einzutreten, damit künftig eine verpflichtende Kennzeichnung der Änderung der Füllmenge durch die Erzeuger:innen auf der Vorderseite der Produktverpackung erfolgt.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz