2978/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2022
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Astrid Rössler, Johannes Schmuckenschlager, Julia Herr, Walter Rauch, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Importverbot von Haiprodukten

 

BEGRÜNDUNG

 

Bezugnehmend auf die angespannte Situation der Ozeane weltweit und den fortschreitenden Verlust des ökologischen Gleichgewichts in den Meeren wird ein komplettes Importverbot von Haiprodukten nach Österreich gefordert.

 

Haie sorgen für das lebenswichtige ökologische Gleichgewicht in den Meeren. Die exzessive, zum Teil illegale Befischung der Haie zerstört die Grundlagen für die Sauerstoffproduktion in den Ozeanen, zerstört gesunde Fischbestände zur Lebensmittelgewinnung und gefährdet Millionen von Arbeitsplätzen weltweit, welche von gesunden Ozeanen abhängig sind.

 

Der Sauerstoffgehalt in den Ozeanen, wissenschaftlich belegt, sinkt. Damit verbunden, und durch die Erwärmung kommt es zu starker Algenbildung und damit zur Entstehung von sogenannten „death zones“, in welchen kein Leben in den Gewässern möglich ist. Darüber hinaus sind die Ozeane für jeden zweiten Atemzug für uns Menschen verantwortlich. Daher ist das ökologische Gleichgewicht der Meere für den Fortbestand der Menschen essentiell.

 

Haie erhalten durch ihr Wirken das Gleichgewicht, solange es gesunde Haipopulationen gibt. Mittlerweile sind fast alle Haiarten durch Überfischung und Zerstörung ihrer Lebensräume vom Aussterben bedroht.

 

Die illegale Fischerei nimmt keinerlei Rücksicht auf die CITES Einstufungen (https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/naturschutz/artenhandel.html) der jeweiligen Haiarten. In verarbeiteter Form lässt sich nur mit kostspieligen DNA-Proben feststellen, um welche Haiart es sich handelt. Daher ist beim Handel mit Haiprodukten aktuell nicht gewährleistet, dass es sich um keine geschützte Haiart handelt.  Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Artenschutzabkommen und daher ist ein sofortiger und kompletter Import-Stopp von Haiprodukten notwendig und überfällig.

 

Ein weiterer wichtiger Grund für das Importverbot von Haiprodukten ist die Kontaminierung der Flossen und des Haifleisches mit gesundheitsgefährdeten Methylquecksilber. Diese Gesundheitsgefährdung wurde durch anerkannte Labore bei Probenanalysen festgestellt. Die Richtwerte der Qualitätsgrenzen wurden zum Teil um das 200fache überschritten. Konsumenten wissen aufgrund fehlender Kennzeichnungspflichten und irreführender Produktbezeichnungen (Seeaal, Dornfisch, Steinaal etc.) nicht, dass sie Haie verzehren und dadurch einem erheblichen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind.

 

Daher sollte sich die österreichische Regierung auf EU-Ebene auch dafür einsetzen, dass im Umwelt- und Konsumenteninteresse eine transparente und umfassende Herkunfts- und Fischerei-Kennzeichnung aller in die EU importierten Meeresfische und Meeresfrüchte eingeführt wird.

Die Kennzeichnung sollte zumindest die richtige Fischbezeichnung, den jeweiligen Fischereibetrieb, wann und wie gefischt wurde und auf welchem Wege die jeweilige Fischart nach Österreich transportiert wurde, beinhalten.

 

Österreichische Konsumentinnen und Konsumenten müssen sichergehen können, dass sie keine aus illegaler Fischerei stammenden Meeresprodukte oder mit Methylquecksilber belastete Haiprodukte verzehren.

Auf der UN Ocean Conference (UNOC) in Lissabon vom 27. Juni bis 1. Juli 2022 wurde die internationale Handlungsdringlichkeit für die Ozeane klar kommuniziert. Die akuten Problemfelder der Weltmeere sind Überfischung, illegale Fischerei, Tiefseebergbau, Plastikmüll und Unterwasserlärm.

 

Es gibt in internationalen Gewässern bis heute keine Behörde oder Institution zur praktischen Durchsetzung von Umweltschutzbestimmungen. Daher sollte die gesamte Österreichische Regierung, sich den in Lissabon präsentierten internationalen Initiativen für eine gesetzliche Regulierung der Ozeane außerhalb der jeweiligen 12 Meilen Zonen der Anrainer-Staaten anschließen und diese unterstützen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert

 

-       ein nationales Verbot von kommerziellen Haiprodukt-Importen zu prüfen und dem Nationalrat einen Entwurf für eine gesetzliche Durchsetzung vorzulegen, um den bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben des Artenschutzes gerecht zu werden und die österreichische Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren.

 

-       sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass eine transparente und umfassende Herkunfts- und Fischerei-Kennzeichnung aller Meeresfische und Meeresfrüchte eingeführt wird, um sicherzustellen, dass keine illegale Fischerei gefördert wird und Haiprodukte nicht als „Fisch“ oder mit Pseudonamen gekennzeichnet werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.