2986/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 18.11.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Erwin Angerer und weiterer Abgeordneter
betreffend Zuwanderungsstopp in den österreichischen Sozialstaat jetzt – „Unser Geld für unsere Leute“
Bereits seit Einführung des österreichischen Mindestsicherungssystems 2011 hat die FPÖ immer wieder vor den Auswirkungen auf unseren Sozialstaat gewarnt. Seit die österreichische Regierung Sozial- und Gesundheitsleistungen auf der ganzen Welt auslobt, kommen auch immer mehr illegale Einwanderer als Wirtschafts- und Sozialmigranten in der Hoffnung auf die soziale Hängematte in unser Land: Personen, die von den Zuwanderungsideologen und Willkommensklatschern von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS als Arbeitsmarktreserve für die österreichische Wirtschaft ausgelobt werden, finden sich häufig – und das über Jahre und oft Jahrzehnte – in der Dauerschleife staatlicher sozialer Stützungen. Gleichzeitig kosten auch die sehr oft von Anfang an zum Scheitern verurteilten sogenannten „Integrationsmaßnahmen“ über die Jahre Milliarden Euro. Der österreichische Sozialstaat und die österreichische Gesellschaft sind schon längst überfordert und werden zum Opfer der Masseneinwanderung, die das Heimatrecht und die soziale und kulturelle Identität Österreichs zerstört.
Die FPÖ hat dies in den vergangenen mehr als zehn Jahren aufgezeigt, etwa 2017 durch den Antrag betreffend „Kostendämpfung bei der Zuwanderung durch Asylwerber und Asylanten im Sozialstaat Österreich“.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_02138/index.shtml
In weiterer Folge wurde das Zuwanderungs-Regime bei der Nationalratswahl 2017 mit deutlicher Mehrheit abgewählt und eine neue Regierung, zusammengesetzt aus FPÖ und ÖVP, hatte sich zu einem der zentralen Ziele gesetzt, sich der Zuwanderungsproblematik anzunehmen und diese final zu lösen – und das sowohl sicherheitspolitisch als auch sozial- und integrationspolitisch. Auf Betreiben der FPÖ wurde deshalb auch 2019 ein „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ des Bundes verabschiedet.
Folgende Ziele wurden hier im § 1 „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ formuliert:
Ziele
§ 1.
1. Leistungen der Sozialhilfe aus öffentlichen Mitteln sollen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,
2. integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen und
3. insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitestmöglich fördern.
Seit dem Regierungsantritt der türkis-grünen Bundesregierung unter den ÖVP-Bundeskanzlern Sebastian Kurz, Dr. Alexander Schallenberg und Karl Nehammer hat man sich davon weitestgehend entfernt und ist nicht mehr bereit, die den Wählerinnen und Wählern 2017versprochene „Wende“ in diesem Bereich auch durchzuziehen. Ganz im Gegenteil, aktuell rühmt sich die grüne Klimaschutzministerin Eleonore Gewessler im Zusammenhang mit der Auszahlung des Klimabonus an Asylwerber und Häftlinge in zynischer Art und Weise sogar damit, dass es ein Entgegenkommen sei, dass es bei diesem Klimabonus als Teuerungsausgleich keine „Weltzuständigkeit“ für die Bezugsberechtigung gebe, da die Kosten ansonsten mehr als 4.000 Milliarden Euro für die österreichischen Steuerzahler betragen würden.
Aktuell stellt sich auf der Grundlage der Statistik Austria-Auswertungen vom September 2022 für das abgelaufene Jahr 2021 folgende Zusammensetzung der Sozialhilfe- und Mindestsicherungsbezieher in Österreich dar.



Die österreichische Mindestsicherung ist längst eine „Ausländersicherung“ geworden. Nur mehr 44,7 Prozent der Bezugsberechtigten waren 2021 österreichische Staatsbürger. Dafür ganze 38 Prozent Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Damit wurde die „Ausländersicherung“ zu einer „Asylantensicherung“. Durch die mangelnde Integrationsfähigkeit und Integrationswilligkeit immer größerer Gruppen von Asylberechtigten, die aus dem Mittleren und Nahen Osten, Afrika und Asien zu uns nach Österreich strömen, steigen die Kosten für den Sozialstaat massiv weiter an und sind tatsächlich unfinanzierbar.


Gleichzeitig steigt die Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Bezahlung von Arbeitslosengeldern, Notstandshilfe, Ersatzzahlungen in die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Mindestsicherung für Zuwanderer, insbesondere auch für Asylwerber und Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte.
Asylwerber sowie Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte sollen grundsätzlich in der Grundversorgung – das heißt ausschließlich Sachleistungen und keine Geldleistungen – bleiben, bis ihr Verfahren abgeschlossen (Asylwerber) und ihr Aufenthalt zu Ende ist.
Gleichzeitig soll für arbeitsfähige Personen aus diesen Personenkreisen eine Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit in ihrem Umfeld bzw. in der Infrastruktur für Asylwerber/Asylberechtigte/Subsidiär Schutzberechtigte eingeführt werden – ohne Entgelt.
Die Grundversorgung endet auch, wenn Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte in den 1. Arbeitsmarkt eintreten, was allerdings nur nach einer positiven sektoralen Arbeitsmarktprüfung erfolgen kann. Für Asylwerber kann es grundsätzlich keinen Eintritt in den Arbeitsmarkt geben.
Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtigten und subsidiär Schutzsuchenden, die nach einer sektoralen Arbeitsmarktprüfung durch das AMS im 1. Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von zehn Prozent ihres Einkommens entrichten. Die Sondersteuer entfällt dann, wenn sie betragsmäßig einen jährlich festzusetzenden Prozentsatz der durchschnittlichen Verfahrens-, Unterbringungs-, und Integrationskosten pro Asylwerber, Asylberechtigtem bzw. subsidiär Schutzberechtigte erreicht hat.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte umfasst, und zu einer Gesamtnovellierung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes 2019 führen soll:
Asylwerber und Asylanten bzw. subsidiär Schutzberechtigte sollen grundsätzlich in der Grundversorgung, - d.h. Sachleistungen, keine Geldleistungen bleiben, bis ihr Verfahren abgeschlossen und ihr Aufenthalt zu Ende ist.
Gleichzeitig soll für arbeitsfähige Personen aus diesen Personenkreisen eine Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit in ihrem Umfeld bzw. in der Infrastruktur für Asylwerber/Asylanten/Subsidiär Schutzberechtigte eingeführt werden.
Die Grundversorgung endet auch, wenn Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte in den 1. Arbeitsmarkt eintreten, was allerdings nur nach einer positiven sektoralen Arbeitsmarktprüfung erfolgen kann. Für Asylwerber kann es grundsätzlich keinen Eintritt in den Arbeitsmarkt geben.
Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtigten und subsidiär Schutzsuchenden, die nach einer sektoralen Arbeitsmarktprüfung durch das AMS im 1. Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von 10 Prozent ihres Einkommens entrichten. Die Sondersteuer entfällt dann, wenn sie betragsmäßig einen jährlich festzusetzenden Prozentsatz der durchschnittlichen Verfahrens-, Unterbringungs-, und Integrationskosten pro Asylwerber, Asylanten bzw. subsidiär Schutzberechtigte als Beitrag zur Finanzierung des österreichischen Sozialstaates erreicht hat.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.