2988/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 18.11.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Nein zum rückwirkenden Klimabonus für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten
Auf der Website www.klimabonus.gv.at im Verantwortungsbereich der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Leonore Gewessler, wird ohne Information der Öffentlichkeit, fast schon beiläufig, die rückwirkende Auszahlung des Klimabonus auch für Menschen „die erst im Laufe des ersten Halbjahres 2022 ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt haben“ angekündigt:
„Der Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus wurden zwischen August und Oktober 2022 an den Großteil der in Österreich lebenden Menschen ausbezahlt. Im Februar 2023 wird es eine weitere Auszahlungswelle geben. Dabei handelt es sich nicht um den neuen Klimabonus für das Jahr 2023, sondern es bekommen dann auch jene Menschen den Klimabonus, die erst im Laufe des ersten Halbjahres 2022 ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt haben oder gar erst geboren wurden. Denn auch sie erfüllen jetzt die Grundvoraussetzung für den Klimabonus: nämlich 183 Tage Hauptwohnsitz in Österreich. Bei nicht-österreichischen Staatsbürger:innen ist ein rechtmäßiger Aufenthaltsstatus nötig (gem KliBG §2).“
Konkret sollen zehntausende Flüchtlinge und illegale Migranten rückwirkend jeweils 500€ bekommen – zusätzlich zum Klimabonus für das Jahr 2023. Dasselbe gilt für Häftlinge, die zum ersten Stichtag am 3. Juli 2022 nicht 183 Tage in Österreich gemeldet waren. Während im Asyl-Rekordjahr 2015 insgesamt 88.300 Asylanträge zu verzeichnen waren, wird dem Vernehmen nach für 2022 dieser Tage bereits die Marke von 100.000 Asylanträgen übertroffen. Und es werden täglich mehr. Geldgeschenke in Millionenhöhe wären vor diesem Hintergrund ein fatales Signal mit unabschätzbarer Sogwirkung.
Statt durch eine Novellierung des Klimabonusgesetzes rückwirkend Geldgeschenke an für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten auszubezahlen, sollte die Bundesregierung diesen vielmehr in Verbindung mit dem Inflationstreiber C02-Steuer gänzlich abschaffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, um sowohl das Klimabonusgesetz als auch das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz umgehend außer Kraft zu setzen und insbesondere keinen rückwirkenden Klimabonus für illegale Wirtschaftsmigranten und Scheinasylanten auszubezahlen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.