2991/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2022
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

betreffend Erhöhung der Krankenanstaltenfinanzierung 2023 – 150 Mio. Euro zusätzlich jetzt!

Die türkis-grüne Bundesregierung nimmt die medizinische Grundversorgung in Österreich nicht ernst. Während für Covid-19-Maßnahmen immer noch Milliarden Euro direkt und indirekt ausgegeben werden, muss sich die medizinische Grundversorgung mit vergleichsweise bescheidenen aktuellen Mitteln und noch bescheideneren Erhöhungen des budgetären Spielraums für das kommende Jahr 2023 begnügen, wie eine Analyse des Budgetdienstes des Parlaments beweist.

Auszug aus der Analyse des Budgetdienstes des Parlaments zu UG 24: Gesundheit

„Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2023 (BVA-E 2023) sieht für die UG 24-Gesundheit im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 2,86 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2022 bedeutet dies für 2023 einen signifikanten Rückgang um 1,74 Mrd. EUR oder 37,9 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Der Rückgang resultiert aus geringeren Auszahlungen zur COVID-19-Krisenbewältigung, die um 1,84 Mrd. EUR auf 1,20 Mrd. EUR zurückgehen. Diese umfassen die Auszahlungen nach dem Epidemiegesetz iHv 0,40 Mrd. EUR sowie Kostenersätze an die Länder (COVID-19- Zweckzuschussgesetz) iHv 0,20 Mrd. EUR und an die KV-Träger iHv 0,30 Mrd. EUR. Für Beschaffungen insbesondere von COVID-19-Impfstoffen sind noch 0,30 Mrd. EUR veranschlagt. Bei der Budgetierung wurde davon ausgegangen, dass die Befristungen für das COVID-19-Zweckzuschussgesetz und für die diversen Kostenersätze an die KV-Träger mit Jahresende 2022 auslaufen und es sich bei den veranschlagten Auszahlungen um Restzahlungen für das Jahr 2022 handelt. Sollten diese Befristungen verlängert werden, könnte eine Inanspruchnahme der COVID-19-Ermächtigung iHv 2,5 Mrd. EUR erforderlich werden.

Die Auszahlungen ohne COVID-19-Krisenbewältigung steigen hingegen um 0,1 Mrd. EUR und sind im BVA-E 2023 iHv 1,65 Mrd. EUR veranschlagt. Der Zuwachs resultiert im Wesentlichen aus den höheren Auszahlungen für die Krankenanstaltenfinanzierung (+48,0 Mio. EUR) aufgrund des steigenden Abgabenaufkommens, aus einem Anstieg beim Beitragsersatz an die SVS aufgrund der einmaligen Gutschrift für Selbständige und Landwirt:innen im Rahmen der Teuerungsentlastung (+17,6 Mio. EUR) und aus höher veranschlagten Auszahlungen für die Partnerleistung der Selbständigen an die Krankenversicherung (+13,9 Mio. EUR). Der Zahngesundheitsfonds wird weiterhin mit jährlich 80,0 Mio. EUR dotiert, die Transferzahlungen an die AGES sind mit 49,9 Mio. EUR (-6,0 Mio. EUR) budgetiert. Für Maßnahmen, die aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert werden, werden im BVA-E 2023 Auszahlungen iHv 35,0 Mio. EUR (+4,5 Mio. EUR) veranschlagt. Diese Mittel sind unter anderem für Maßnahmen zur Attraktivierung der Primärversorgung vorgesehen.

Die Gesamtauszahlungen im BFRG-E 2023-2026 fallen über die Rahmenperiode von 2,86 Mrd. EUR im Jahr 2023 auf 1,61 Mrd. EUR im Jahr 2026. Der Auszahlungsrückgang resultiert aus dem Wegfall der COVID-19-Auszahlungen, für die 2024 nur noch 0,10 Mrd. EUR und ab 2025 gar keine Mittel mehr vorgesehen sind. Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2022-2025 ist mit insgesamt 1,28 Mrd. EUR ein deutlicher Auszahlungsanstieg in der (überschneidenden) Periode 2023 bis 2025 vorgesehen. Dieser Zuwachs ist überwiegend auf den Mehrbedarf für COVID-19-bedingte Auszahlungen zurückzuführen, weil bei der bisherigen Planung für 2023 von einem deutlich geringeren Bedarf ausgegangen wurde. Darüber hinaus bewirkt die in der aktuellen Budgetplanung günstigere Steuerschätzung höher erwartete Beiträge des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung.

Die Wirkungsorientierung umfasst in der UG 24-Gesundheit für das Jahr 2023 vier Wirkungsziele, die im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben sind. Mit den Wirkungszielen der Untergliederung werden die zentralen strategischen Ziele im Gesundheitsbereich umfassend abgedeckt. Die COVID-19-Pandemie wird die Erreichung der Wirkungsziele im Bereich Gesundheit weiterhin beeinflussen.

(...)

In der UG 24-Gesundheit entfallen im BVA-E 2023 mit 2,01 Mrd. EUR rd. 70 % der veranschlagten Auszahlungen auf Transferaufwand. Davon betreffen 0,89 Mrd. EUR die Beiträge des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung. Der Transferaufwand an die SV-Träger (0,75 Mrd. EUR) umfasst insbesondere Kostenersätze für COVID-19-bedingte Auszahlungen und für KV-Beitragssatzsenkungen bzw. -gutschriften der Selbständigen und Bauern. Beim Transferaufwand an die Länder (0,2 Mrd. EUR) handelt es sich im Wesentlichen um die Kostenersätze im Rahmen der COVID-19-Zweckzuschussgesetzes.

 

Der betriebliche Sachaufwand geht insgesamt um 39,9 % auf 0,85 Mrd. EUR zurück, wobei der Rückgang in erster Linie auf Minderauszahlungen für Beschaffungen (v. a. Impfstoffe) zu-rückzuführen ist. Der betriebliche Sachaufwand ohne Auszahlungen aus dem COVID-19- Krisenbewältigungsfonds steigt um 30,0 % auf 0,15 Mrd. EUR an. Personalaufwand wird in der UG 24-Gesundheit keiner verbucht.

(…)

Die öffentlichen Gesundheitsausgaben (Bund, Länder, Gemeinden, SV-Träger) betrugen im Jahr 2021 40,1 Mrd. EUR, dies entspricht einem Anstieg von 15,0 % im Vergleich zum Jahr 2020. Für diesen Zuwachs sorgten insbesondere pandemiebedingte Mehrausgaben für die Beschaffung und Durchführung von COVID-19-Testungen, die Bereitstellung und Verabreichung der COVID-19-Impfstoffe inkl. Logistik- und Distributionsausgaben, aber auch Aus-gaben für Schutzausrüstung, Contact Tracing und diverse weitere pandemiebedingte Aufwendungen.

 

Von den gesamten Gesundheitsausgaben entfallen rd. 77 % auf die öffentliche Hand. Die öffentlichen Gesundheitsausgaben werden aber nur zu einem geringen Teil im Bundesbudget abgebildet, höhere Anteile tragen die anderen Gebietskörperschaften.“

Auf den Punkt gebracht: Bei der Krankenanstaltenfinanzierung gibt es insgesamt 48 Mio. Euro mehr für 2023 mehr aus Bundesmitteln und für die Primärversorgung, wo sich der gesamte niedergelassene ärztliche Bereich (Allgemeinmedizin & Fachärzte) wiederfindet, insgesamt 5 Mio. Euro mehr für 2023. Macht insgesamt für die medizinische Grundversorgung ein Plus von lediglich 53 Millionen Euro für das kommende Jahr. Das erscheint im Hinblick auf die Herausforderungen, die dort auf uns zukommen, weitaus als zu gering, und muss unbedingt erhöht werden. 

Hier muss es dringend ein Umdenken geben, der Bund muss hier Flagge zeigen, und als Partner in der Zielsteuerung die Initiative übernehmen – weg von „klein-klein“ und kosmetischen Einzelmaßnahmen und hin zu einer umfassenden Anschubfinanzierung zu einer Verbesserung der medizinischen Grundversorgung, vor allem auch in den Krankenanstalten, die in der aktuellen Diskussion – siehe Abteilungsschließungen quer durch Österreich – wegen Mangels an Gesundheitsfachpersonal im Bereich Pflege und Ärzteschaft immer mehr ins Hintertreffen kommen. Viele Vorgaben des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) können in der aktuellen Situation von den Krankenanstalten gar nicht mehr oder nur mehr im „Notbetrieb“ durchgeführt werden. Das frustriert die dort Beschäftigten in Pflege und Ärzteschaft und das gefährdet die medizinische Grundversorgung für die Patientinnen und Patienten.

Deshalb braucht es eine Strategieänderung und ein Finanzpaket, das im Jahr 2023 mit 150 Mio. zusätzlich von Seiten des Bundes den Akutbedarf an Finanzmitteln für Personalkosten der Krankenanstalten abdeckt.

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgenden

 

Entschließungsantrag 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den österreichischen Krankenanstalten auf der Grundlage und zur Erfüllung des Leistungskatalogs nach dem Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) für die medizinische Grundversorgung für das Budgetjahr 2023 zusätzliche 150 Mio. Euro im Rahmen eines Akut-Finanzierungspakets aus Bundesmitteln zur Verfügung zu stellen.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.