2992/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2022
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Rosa Ecker, MA, Mag. Christian Ragger

betreffend Erhöhung des Kilometergeldes für Ehrenamtliche und Berufstätige im Gesundheits- und Sozialwesen, in den Rettungsorganisationen, bei den Bergrettungs-, Feuerwehrwehr- und Wasserrettungsorganisationen und allen verwandten Verwendungsgruppen

Die Teuerungskrise hat auch die Ehrenamtlichen und Berufstätigen im Gesundheits- und Sozialwesen, insbesondere auch in der Pflege und Betreuung massiv getroffen. Viele Besuchs- und Betreuungspläne, wo Personen etwa in der häuslichen Krankenpflege und Altenpflege oder der Behindertenbetreuung mit dem PKW besucht werden müssen, sind durch die aktuelle Preisexplosion bei Treibstoffen nicht mehr in dieser Dichte aufrecht zu erhalten. Damit gefährdet man ein gesamtes System.

Auch die engagierten Mitglieder und freiwilligen Helfer in den Rettungsorganisationen, bei den Bergrettungs-, Feuerwehrwehr- und Wasserrettungsorganisationen und allen Verwandten Verwendungsgruppen sind Opfer einer verfehlten Steuer- und Abgabenpolitik und verdienen umgehend einen „Lückenschluss“ bei der seit 2008 überfälligen Anhebung des amtlichen Kilometergeldes von 42 Cent auf 60 Cent.

Die Situation ist bekannt, und viele Stellen, von Gewerkschaft bis zu Autofahrerklubs haben bereits in den letzten Monaten hingewiesen:

„Erhöhung des Kilometergeldes dringender denn je

Menschen, die auf Nutzung des privaten PKW angewiesen sind, nicht im Regen stehen lassen

Die am 1. Oktober 2022 in Kraft tretende CO2-Bepreisung macht Treibstoff noch einmal teurer. Umso dringender muss das amtliche Kilometergeld endlich erhöht werden. Wer beruflich den eignen PKW für den Arbeitgeber einsetzt, muss dafür eine angemessene Entschädigung bekommen. Die Gewerkschaft GPA fordert daher umgehend eine Erhöhung des Kilometergeldes auf € 0,60 pro Kilometer.

Seit 2008 nicht mehr erhöht

Das amtliche Kilometergeld wurde seit 2008 nicht mehr erhöht und liegt seither bei € 0,42 pro Kilometer. Inzwischen sind die Verbraucherpreise um ca. 30 % gestiegen, bis Ende 2022 ist mit 40 % zu rechnen. Als Ausgleich zur CO2-Bepreisung wurde von der Regierung der Ökobonus beschlossen. Die CO2-Steuer wurde allerdings beschlossen, bevor die Energiepreise massiv zu steigen begonnen haben

Mobile Pflege stark betroffen

„Man darf jene Menschen, die aus beruflichen Gründen auf die Nutzung des PKW angewiesen sind, nicht im Regen stehen lassen. So ist eine mobile Pflege ohne PKW-Nutzung praktisch nicht möglich“, so GPA Vorsitzende Barbara Teiber.

Generell appellierte die GPA-Vorsitzende an die Regierung, wirksame Maßnahmen zur Preisdämpfung zu ergreifen, wie etwa die Streichung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und die Einsetzung einer effizienten Anti-Teuerung-Kommission.“

https://www.gpa.at/themen/steuern-und-wirtschaft/-erhoehung-des-kilometergeldes-dringender-denn-je

„Kilometergeld in Österreich 2022: Alle Informationen

Wie hoch ist das Kilometergeld in Österreich und wer bekommt es? Alle Informationen gibt’s hier im Überblick – inklusive Online-Rechner.

Dienstfahrten mit dem eigenen Privatfahrzeug können in Österreich mit dem amtlichen Kilometergeld abgegolten werden. Dieses gilt als pauschaler Kostenersatz für alle Aufwendungen, die im Zuge der Dienstreise mit dem Privatfahrzeug entstehen. Es kann für maximal 30.000 Kilometer steuerfrei ausbezahlt werden, sofern einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Nur Dienstangehörigen des Bundes wird das amtliche Kilometergeld verpflichtend ausbezahlt. Ansonsten wird das Kilometergeld vom Arbeitgeber ausbezahlt, dementsprechend kann dieser auch die tatsächliche Höhe festlegen. Das amtliche Kilometergeld ist die Höchstgrenze, bis zu der der Kostenersatz steuerfrei ausbezahlt werden kann.

Gewährt der Arbeitgeber ein höheres Kilometergeld als das amtliche, ist die Differenz zu versteuern. Umgekehrt kann die Differenz bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden, falls der Arbeitgeber nichts bzw. weniger ausbezahlt. 

Höhe des amtlichen Kilometergeldes in Österreich

Das amtliche Kilometergeld wird Dienstangehörigen des Bundes verpflichtend ausbezahlt. Ansonsten gilt es als Richtwert, die tatsächliche Höhe wird in (Kollektiv-)Verträgen oder individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgesetzt.

Die Höhe des amtlichen Kilometergeldes ist von der Art des genutzten Fahrzeugs abhängig. Seit 1. Jänner 2011 gelten folgende Sätze:

Fahrzeug

Kilometergeld in Euro

Pkw

0,42

Motorfahrräder und Motorräder

0,24

je Mitfahrer

0,05

Fußgänger / Radfahrer ab 2 km

0,38

Quelle: Bundesministerium für Finanzen

Achtung: Entgegen eines weit verbreitenden Irrtums bekommt das Kilometergeld für Mitfahrer nicht die mitfahrende Person, sondern der Fahrer.

Wer bekommt Kilometergeld?

Amtliche Kilometergeldsätze kann der Arbeitgeber für Fahrten mit dem Pkw, oder Motorrad steuerfrei ausbezahlen. Auch Fußgänger und Fahrradfahrer können Kilometergeld erhalten, allerdings erst ab einer Streckenlänge von zwei Kilometern.

Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Damit das Kilometergeld steuerfrei bezogen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz gibt es kein Kilometergeld. Dafür besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pendlerpauschale unter Pendlereuro. Alle Informationen rund um dieses Thema findet ihr hier.

Diese Kosten werden abgegolten

Mit dem amtlichen Kilometergeld werden alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Fahrzeugs im Zuge einer Dienstreise entstehen, abgegolten. Dazu zählen:

GPA fordert Anhebung des Kilometergeldes

Angesichts stark gestiegener Spritpreise wurden in den vergangenen Monaten immer wieder Forderungen nach einer Anhebung des Kilometergeldes laut. Auch die Gewerkschaften GPA und PRO-GE sprechen sich dafür aus und fordern in einer gemeinsamen Aussendung am 17. August eine Anhebung des Kilometergeldes von aktuell 42 auf 60 Cent.

Seit 14 Jahren habe es keine Anpassung an die Inflation gegeben, argumentierte GPA-Vorsitzende Barbara Teiber die Forderung im Ö1-Mittagsjournal. (…)“

https://autorevue.at/ratgeber/kilometergeld

Engagement in den Sozial- und Gesundheitsberufen und in den freiwilligen Rettungsorganisationen muss dem Finanzminister etwas wert sein

Was es aus Sicht der FPÖ jetzt braucht, ist in einem ersten Schritt eine sofortige Anhebung des Kilometergeldes von 42 Cent auf 60 Cent rückwirkend für das Jahr 2022. Darüber hinaus soll aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht gewährleistet werden, dass Ehrenamtliche und Berufstätige im Gesundheits- und Sozialwesen, d.h. insbesondere in der Hauskrankenpflege, Altenpflege und der Behindertenbetreuung, in den Rettungsorganisationen, bei den Bergrettungs-, Feuerwehrwehr- und Wasserrettungsorganisationen dieses amtliche Kilometergeld inklusive der Erhöhung von 42 auf 60 Cent erhalten.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte umfasst:

-Rückwirkende Anhebung des Kilometergeldes von 42 auf 60 Cent für 2022

-Bezugsberechtigte im Sozial- und Gesundheitswesen und in den freiwilligen Hilfsorganisationen sind alle Ehrenamtlichen und Berufstätigen, insbesondere in der Hauskrankenpflege, Altenpflege und der Behindertenbetreuung, in den Rettungsorganisationen, bei den Bergrettungs-, Feuerwehrwehr- und Wasserrettungsorganisationen und allen Verwandten Verwendungsgruppen.“

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.