2996/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Christian Ragger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerald Hauser

betreffend Kassasturz und Transparenz bei der Covid-19-Impfstoffbeschaffung –Offenlegung aller Verträge jetzt!

Keine Transparenz und keine Offenlegung der Vertragsinhalte beim Milliardengeschäft COVID-19-Impfstoffbeschaffung!

Alle bisherigen grünen Gesundheitsminister von Rudolf Anschober über Dr. Wolfgang Mückstein bis zu Johannes Rauch „mauern“, wenn es um die Offenlegung der Vertragsinhalte beim Milliardengeschäft der COVID-19-Impfstoffbeschaffung geht.  Gleichzeitig lässt man ein politisch besetztes und politisch gesteuertes und benutztes sogenanntes „unabhängiges Expertengremium“, wie das Nationale Impfgremium, weitreichende Entscheidungen im Zusammenhang mit den COVID-19-Impfungen sowie -Auffrischungsimpfungen „stellvertretend“ für die Bundesregierung und insbesondere den zuständigen Gesundheitsminister treffen, ohne alle Grundlagen offenzulegen und insbesondere auch die mutmaßlichen Abhängigkeiten von internationalen Pharmakonzernen zu nennen oder auch nur glaubwürdig auszuräumen. Dazu kommt, dass Anfragebeantwortungen aus dem zuständigen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nicht zu mehr Transparenz, sondern zu mehr Verschleierung führen:

Jüngstes Beispiel für diese „Verschleierungstaktik“ ist nachfolgende Anfragebeantwortung des zuständigen Ministers. Gesundheitsminister Johannes Rauch hat in der Anfragebeantwortung 10537/AB
vom 27.06.2022 zu 10879/J (XXVII. GP) folgendes geantwortet:

„Fragen 1 und 2:

·Aus welchen Gründen unterliegen diese Verträge der Geheimhaltung?
· Aus welchen Gründen sind diese Informationen nicht für die Bevölkerung bestimmt?

Auch nach Abschluss eines Vertrags mit den durch die Europäische Kommission vertretenen Mitgliedsstaaten haben die Hersteller ein Interesse daran, ihre Impfstoffe auf dem Weltmarkt zu vermarkten. Daher besteht ein berechtigtes Interesse der Unternehmen, dass nicht alle Bedingungen der Verträge öffentlich zugänglich sind. Daher waren und sind Vertraulichkeitsklauseln für die Hersteller notwendige Vertragsbestandteile von denen nicht abgerückt werden konnte.

 

Frage 3:

Besteht die Gefahr einer öffentlichen Irritation durch diese Informationen?

Nein.

Fragen 4 und 5:

· Inwiefern ist diese Vorgangsweise mit einem transparenten Umgang mit der Pandemie vereinbar?

· Inwiefern ist diese Vorgangsweise der Nachvollziehbarkeit der Politik der Bundesregierung zuträglich?

Die Europäische Kommission, der als Herrin der Verträge, im Einvernehmen mit den Impfstoffherstellern die Veröffentlichung der Verträge obliegt, ist der Ansicht, dass die vollständige Offenlegung der COVID-19-Impfstoffverträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Gründen der Vertraulichkeit und mit Rücksicht auf die kommerziellen Interessen der Impfstoffhersteller nicht möglich ist. Dennoch arbeitet die Europäische Kommission bereits daran, der Öffentlichkeit zusätzliche Vertragsbestandteile zugänglich zu machen.

Der Bundesregierung ist transparente und nachvollziehbare Politik ein großes Anliegen. Die Vertraulichkeit der Verträge war aus Sicht der Hersteller allerdings ein notwendiger Vertragsbestandteil und da sich die Bundesregierung zum gemeinsamen COVID-19- Impfstoff-Beschaffungsprogramm der EU bekennt, werden auch in Zukunft alle vertraglichen Vereinbarungen und (europa-)rechtlichen Vorgaben eingehalten.

Fragen 6 und 7:

· Welche Stellungnahme geben Sie in Hinblick auf das vermeintliche Aufkommen und die Förderungen der Bildung von Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit
Geheimverträgen ab?

· Wie wollen Sie dem entgegenwirken und Aufklärungsarbeit leisten?

Die vertraglichen Pflichten gegenüber Geschäftspartnern sowie die europarechtlichen und nationalrechtlichen Verpflichtungen können nicht aufgrund potenzieller Verschwörungstheorien vernachlässigt oder gar verletzt werden. Darüber hinaus wurden große Teile der Verträge bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und sind auf der Homepage der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/public-health/eu-vaccines-strategy_en#documents abrufbar.

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_10879/index.shtml

 

 

In Sachen „Vertraulichkeit“ und „Geheimhaltung“ rund um das gemeinsamen COVID-19-Impfstoff-Beschaffungsprogramm der EU treten jetzt aber immer mehr Ungereimtheiten und Korruptionsverdachtsmomente gegen die EU-Kommission auf, an der Spitze EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. So berichtet etwa die Internetplattform express.at am 29. Oktober 2022 Folgendes:

„Impfstoff-Deals: Diese Korruptions-Jägerin ermittelt gegen Von der Leyen & Co.

Es wird eng für Ursula von der Leyen. Europas oberste Korruptionsjägerin Laura Kövesi macht Jagd auf alle, die bei den milliardenschweren Pharma-Deals rund um die Corona-Impfung mitgeschnitten haben.

Unerschrocken und furchtlos. So wird Kövesi beschrieben. Und das muss auch so sein, angesichts der mächtigen Gegner, auf die sie die Jagd eröffnet hat. „Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) bestätigt, dass sie eine laufende Untersuchung zum Erwerb von Covid-19-Impfstoffen in der Europäischen Union führt. Diese außergewöhnliche Bestätigung erfolgt wegen des extrem hohen öffentlichen Interesses. Zu diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Details veröffentlicht“, heißt es von der Behörde. Was sich hinter dieser Meldung verbirgt, bringt wohl auch Ursula von der Leyen zum Zittern.

Textnachrichten waren verschwunden

In der EU-Kommission herrscht wegen der Ermittlungen große Nervosität, berichtet das Magazin Politico. Klar, waren die Verhandlungen um die Covid-Impfstoffe doch Chefsache. Von der Leyen selbst hatte die 71 Milliarden Euro schweren Deals mit Pfizer-Chef Albert Bourla an Land gezogen. Kövesi ist nicht die erste, die sich mit der Impfstoffbeschaffung befasst: Bereits vor einem Jahr wollte die EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly wissen, was in den Verträgen mit den Pharmaunternehmen stehe. Doch von der Leyen konnte die Textnachrichten, die sie mit Bourla zu dem Thema ausgetauscht hatte, nicht finden. Man ließ die Ombudsfrau wissen, dass man Textnachrichten mit „belanglosem Inhalt“ grundsätzlich nicht archiviere. Solche Spielchen werden die EU-Granden mit Kövesi wohl nicht spielen können.

Werden ihr die Impfstoff-Deals zum Verhängnis? EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen

Rumänische Antikorruptions-Ikone

Mit Laura Codruța Kövesi sieht sich von der Leyen jetzt allerdings einem anderem Kaliber gegenüber: Die ehemalige Basketballerin hatte sich in Rumänien mit der dortigen Mafia angelegt, um die EU-Werte zu vertreten. Die Deutsche Welle bezeichnete Kövesi einmal als „Antikorruptions-Ikone“, weil sie mit hohem persönlichen Risiko gegen dunkle Machenschaften in ihrer Heimat vorgegangen war. Sie schreckte auch vor radikalen Allianzen nicht zurück: So warfen ihr ihre Gegner in Rumänien vor, mit dem Inlandsgeheimdienst SRI kooperiert zu haben, um Verbrecher zu jagen, berichtet die Berliner Zeitung.“

Quelle: https://exxpress.at/impfstoff-deals-diese-korruptions-jaegerin-ermittelt-gegen-von-der-leyen-co/

Um diesen mutmaßlichen Korruptionshandlungen und den involvierten Funktionsträgern Einhalt zu gebieten, bedarf es daher einer konkreten Aufklärung und Firstsetzung, welche die nachfolgende Entschließung beinhaltet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich unverzüglich im Rahmen des EU-Gesundheitsministerrats und gemeinsam mit seinen Amtskollegen in den übrigen Mitgliedsstaaten bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass alle einschlägigen Vertragsinhalte über die COVID-19-Impfstoffbeschaffung inklusive der bereits geleisteten und noch zu leistenden Zahlungen an die Hersteller gegenüber den nationalen Parlamenten und der Öffentlichkeit umgehend offengelegt werden.

Diese Offenlegung hat ausnahmslos alle Vertragsinhalte und auch allfällige Nebenabreden über Inhaltsstoffe der COVID-19-Impfstoffe, Gesundheitsschädlichkeiten der Inhaltsstoffe, Schadensklauseln, tatsächliche Preise und Preisgestaltungen, Finanzströme und andere Bestandteile der Vertragswerke zu beinhalten und soll bis spätestens 31.12.2022 durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.