2998/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 18.11.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Julia Herr,
Genossinnen und Genossen
betreffend „Transformation der Industrie braucht Vorgaben und Strategie“
2023 sollen 175 Millionen Euro für die Transformation der Industrie bereitstehen. Ab 2024 steigt dieser Betrag auf 400 Millionen Euro an. Zusätzlich gibt es jährlich 190 Millionen Euro für Energieeffizienzmaßnahmen. Damit können Veränderungen in der heimischen Industrie auf dem Weg in eine klimaneutrale Zukunft unterstützt und in die Wege geleitet werden. Das ist auch dringend nötig, denn die Herausforderungen sind groß und die Ziele hochgesteckt: Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern wie Gas, Kohle und Öl bringt einen hohen Strombedarf mit sich, der selbstverständlich aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden muss. Produktionsprozesse müssen im Sinne eines geringeren Energie- und Ressourcenverbrauchs umgestaltet werden. Außerdem gilt es die Frage zu stellen: Sind alle Produkte mit einer klimaneutralen Zukunft kompatibel und wenn nein, lässt sich die Produktion auf Produkte umstellen, die den Klimaschutz sogar voranbringen, wie PV-Anlagen und Wärmepumpen?
All diese Entscheidungen dürfen nicht allein auf unternehmerischer Ebene getroffen werden. Es braucht eine übergeordnete Strategie, wohin sich die österreichische Industrie künftig entwickeln soll und wie eine entsprechende Transformation und Dekarbonisierung gelingen kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass die finanziellen Mittel auch dorthin fließen, wo sie das optimale Ergebnis für Klimaschutz, Industrie und Arbeitsplätze bringen. An einer solchen Transformationsstrategie führt kein Weg vorbei. Denn fehlt diese, droht zwischen einer Vielzahl zusammenhangloser Einzelprojekte das Ziel der Klimaneutralität 2040 aus den Augen zu geraten. Eine Strategie hilft auch, Förderungen zielgerichteter zu gewähren und so Überförderungen oder Mitnahmeeffekte – also die Förderung von Projekten, die aus rein betriebswirtschaftlichen Überlegungen auch ohne staatliche Unterstützung umgesetzt worden wären – zu verhindern.
Bei der Vergabe der Förderungen sollte eine bewährte Institution, beispielsweise die Kommission zur Umweltförderung im Inland, gewählt und auf eine breite Einbindung sowohl von Umwelt- und KlimaschutzexpertInnen als auch von ArbeitnehmerInnenvertreterInnen geachtet werden. Im Zuge der Corona-Hilfsgelder für Unternehmen zeigte sich, dass neue Strukturen fehleranfällig sind. Doch gerade bei Klimaschutzmaßnahmen sollte jeder Cent bestmöglich eingesetzt werden.
Neben der Notwendigkeit Ziele, Strategie und Vergabe klar zu definieren, braucht es auch gesetzliche Vorgaben, welche Unternehmen gefördert werden dürfen und welche Pflichten mit einer Förderung einhergehen. Neben betrieblicher Mitbestimmung, Lehrlingsausbildung und der Förderung von Frauen in der Technik sollten Unternehmen bereits einen betrieblichen Dekarbonisierungsfahrplan vorweisen können. Liegt dieser nicht vor, muss er vor der Vergabe der Förderung erstellt werden. So kann sichergestellt werden, dass nicht nur einzelne Schritte zur Prozess- oder Kostenoptimierung in der Produktion gefördert werden, sondern die Förderung in den Kontext der Dekarbonisierung des gesamten Betriebs eingebettet ist.
Anknüpfend an die übergeordnete Transformationsstrategie muss eindeutig sein, dass die Förderung nicht allein dem einzelnen Unternehmen dient, sondern dem Klimaschutz und der gesamten Gesellschaft in Österreich an sich. Unternehmen müssen sich daher an den Kosten selbst beteiligen, die Einbindung der ArbeiterInnen in den Prozess der Dekarbonisierung garantieren und Arbeitsplätze sicherstellen. Zu letzterem gehört auch das Entwickeln und Anbieten von innerbetrieblichen Umschulungs- und Weiterbildungsangeboten. Schlussendlich sind Resultate aus der Förderung so anzuwenden, dass sie den Klimaschutz in ganz Österreich voranbringen. Forschungsergebnisse sind daher zu veröffentlichen, denn die Idee des Transformationsfonds kann nicht das Ankurbeln des Konkurrenzkampfs zwischen Unternehmen sein, sondern das gemeinsame Entwickeln und Umsetzen der bestmöglichen Lösung im Sinne des Klimaschutzes. Fallen Gewinne an, die auf die Förderung zurückzuführen sind, sollten diese entsprechend der Förderhöhe anteilsmäßig an den Staat gehen, um so im nächsten Schritt eine noch schnellere Transformation der Industrie zu finanzieren.
Die Transformation der Industrie ist eine Herausforderung enormen Ausmaßes. Die Finanzierung des Transformationsfonds ist dafür ein wichtiger Schritt. Jetzt braucht es die notwendigen strategischen und gesetzlichen Vorgaben, damit die Transformation auf Kurs gebracht wird. Denn Geld allein garantiert noch keinen guten Klimaschutz. Es geht darum die Mittel bestmöglich und effizient einzusetzen. Nur dann können Klima, Unternehmen und die gesamte Gesellschaft profitieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert,
- eine Transformationsstrategie auszuarbeiten, damit Investitionen in die Transformation der Industrie zielgerichtet gefördert und Überförderungen sowie Mitnahmeeffekte minimiert werden,
- dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass
o die Vergabe der Förderungen über bestehende, bewährte Instrumente wie beispielsweise die Kommission der Umweltförderung im Inland läuft.
o die Förderung an konkrete Ziele zur Dekarbonisierung gebunden wird. Dazu zählen:
§ Steigerung der Energieeffizienz sowie Senkung des Ressourcenverbrauches im Produktionsprozess
§ Umstieg auf erneuerbare Energie
§ Umstieg auf nachhaltige, klimaschonende Produkte
§ Umstieg auf für den Klimaschutz notwendige Produkte (u.a. PV-Anlagen, Wärmepumpen etc)
o ausschließlich Unternehmen gefördert werden, die folgende Kriterien erfüllen:
§ Betriebliche Mitbestimmung (Betriebsrat),
§ Ausbildung von Lehrlingen,
§ Unterstützung von Programmen zur Stärkung von Frauen in der Technik in- und/oder außerhalb des Unternehmens,
§ und ein betrieblicher Dekarbonisierungsfahrplan.
o die Förderung an folgende Parameter geknüpft ist:
§ Beteiligung der Unternehmen an den Kosten der Dekarbonisierung,
§ Einbindung der ArbeitnehmerInnen,
§ Sicherung von Arbeitsplätzen,
§ Umgehende Veröffentlichung von im Zuge der Förderung entstehenden Forschungsergebnissen,
§ und finanzielle Beteiligung des Staates an Gewinnen, die Ergebnissen der Förderung entspringen.“
Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss