Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG), BGBl. Nr. 87/2020 wird wie folgt geändert:

In § 29 Abs. 3 wird die Jahreszahl „2022“ durch „2023“ ersetzt.