3010/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 18.11.2022

 

 

Änderungen laut Antrag vom 18.11.2022

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

Hinweis der ParlDion: Gemäß den legistischen Richtlinien (leg. RL) ist der Kurztitel bei einer Novelle eines Gesetzes zu verwenden: daher müsste der Titel richtig heißen:

Bundesgesetz, mit dem das Investitionskontrollgesetz geändert wird

Eine Titeländerung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG) geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht .werden)

Hinweis der ParlDion: Auch beim Eingang soll gem. den leg. RL der Kurztitel (inkl. Abkürzung) eines Gesetzes verwendet werden: daher müsste es im Eingang richtig heißen:

Das Investitionskontrollgesetz – InvKG, …:

Eine solche Änderung ist mur mittels eines Abänderungsantrages möglich

Das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG), BGBl. Nr. 87/2020 wird wie folgt geändert:

 

 

In § 29 Abs. 3 wird die Jahreszahl „2022“ durch „2023“ ersetzt.

 

(3) Teil 1 Z 6 der Anlage tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft.

 

(3) Teil 1 Z 6 der Anlage tritt am 31. Dezember 20222023 außer Kraft.