3016/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2022
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ENTSCHLIEẞUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Kolleginnen und Kollegen

betreffend die „Förderkonzept zur Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung von Verbraucherschutzorganisationen insbesondere des VKI

 

BEGRÜNDUNG

 

Verbraucherschutz in Österreich

Verbraucherpolitik ist gekennzeichnet durch die drei Aufgabenbereiche

        Rechtsgestaltung

        Rechtsdurchsetzung

        Verbraucherbildung und –information.

Hinter diesen Schlagwörtern, die man auch als die drei Säulen der Konsumentenpolitik bezeichnen kann, stehen zahlreiche Maßnahmen, die nur in Kooperation mit anderen Stakeholdern der Verbraucherpolitik verwirklicht werden können.

Um dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden, schließt daher das Sozialministerium Förderverträge mit unterschiedlichen Organisationen wie zB. mit der Internet-Ombudsstelle, der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte oder dem Dachverband der Schuldenberatungsstellen ab. Als neben der Arbeiterkammer wichtigste generelle Verbraucherorganisation wurde auch bis zum Jahre 2020 die Mitfinanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) durch verschiedene Förderverträge und Werkverträge entsprechend den finanziellen Möglichkeiten sichergestellt.

Im Programm der Regierungsfraktionen wurde „eine Evaluierung der Struktur und Tätigkeit des VKI beschlossen, um auf dieser Grundlage die Finanzierung der Tätigkeit des VKI durch den Bund sowie durch andere öffentliche und private Mitglieder auf geeignete und dauerhafte Weise sicherzustellen“. Als Übergangslösung bis zur Beendigung der Evaluierung wurde mit den VKI-FinanzG 2020, 2021 und 2022 gesetzlich festgelegt, dass dem VKI pro Jahr ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Gesetze wurden jeweils für das laufende Jahr beschlossen, um dem Ergebnis der Evaluierung nicht vorzugreifen.

Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung des VKI

Zur Evaluierung der Struktur und der Tätigkeit des VKI wurde die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft vom BMSGPK mit der Durchführung einer solchen Evaluierung betraut. Das Ergebnis der Evaluierung lässt aufgrund der derzeitigen Situation des VKI keine Gründe erkennen, welche die Förderwürdigkeit des VKI in Frage stellen könnten.

Weiters wurden seitens des VKI zusätzliche allgemeine Maßnahmen gesetzt, um die Systeme der Qualitätssicherung und -steigerung zu verbessern. Die aufgrund der Fragestellungen untersuchten Bereiche umfassten neben den Personalmaßnahmen, den Bereich Maßnahmen/ interne Verfahrensanweisungen zur Einhaltung der Vergabebestimmung/ Preisangemessenheit innerhalb des Vereins, Sicherstellung eines transparenten Rechnungswesens/ Kostenrechnung, die Weiterentwicklung des Förderungsantrags- und Förderungsabwicklungssystems, sowie den Aufbau eines internen Risikoanalyse-Systems zur wirtschaftlichen Entwicklung des Vereins.

Mit Ausnahme des Aufbaus eines internen Risikoanalyse-Systems, welches auf Grund der Größe des Vereins von den Prüfern als nicht erforderlich angesehen wurde, wurden dem Gutachten der Prüfer folgend in allen Bereichen Verbesserungsmaßnahmen gesetzt.

Internationale Landkarte des Verbraucherschutzes

Ebenso beauftrag das BMSGPK im Herbst 2021 die ConPolicy GmbH – Institut für Verbraucherbildung in Berlin, mit der Aufbereitung von verschiedenen Organisationsmodellen des Verbraucherschutzes bei ausgewählten Organisationen des Verbraucherschutzes in Europa. Ziel dieses Projektes war es, anhand von erfolgreichen Beispielen aus dem europäischen Umfeld Rückschlüsse für die künftige Ausrichtung des Verbraucherschutzes zu ermöglichen.

Trotz unterschiedlicher Modelle und Vorgehensweisen zum Konsumentenschutz ließ sich unter den untersuchten europäischen Konsumentenschutzeinrichtungen Einigkeit über zentrale Erfolgsbedingungen einer erfolgreichen Aufgabenwahrnehmung erkennen. Diese Erfolgsbedingungen sind

1.      ein umfassendes Angebot an direkten Leistungen für Verbraucher*innen in

den Bereichen Beratung, Information und Rechtsdurchsetzung,

2.      geeignete Verfahren, um die Verbraucherbedürfnisse unterschiedlicher, auch

vulnerabler Verbrauchergruppen zu identifizieren und passende Angebote zu

entwickeln,

3.      eine politische Interessenvertretung der Verbraucher*innen auf Augenhöhe

mit der Wirtschaft, sowie

4.      ein Beitrag der Verbraucherschutzorganisationen zu einem verbraucherfreundlichen Angebot der Wirtschaft.

Die ersten beiden Erfolgsbedingungen sind generell als Good Practice verallgemeinerbar. Die Punkte 3 und 4 sind in ihrer Ausprägung stark von der Organisationsform der Verbraucherschutzorganisation (zB. mitgliederbasiert) und der Ausgestaltung als Behörde oder privatrechtlicher Verein abhängig.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in Folge vertieft mit Vertretern der Ministerien sowie mit Vertreterinnen der Arbeiterkammer und des VKI diskutiert.

Faire Mittelverteilung durch das Konsumentenschutzministerium

Die Erfüllung der Sicherstellung der Rechtsdurchsetzung ist als Aufgabe des BMSGPK festgelegt. Der Aufwand für die Erfüllung dieser Aufgabe ist naturgemäß von den Entwicklungen des Marktgeschehens und - wie die letzten Monate gezeigt haben - von externen Einflussfaktoren, wie z.B. der Pandemie oder aktuell von der Energiekrise stark beeinflusst. Auch die Verbandsklagerichtlinie erfordert Anpassungen im nationalen Recht, etwa durch die Erfassung von Datenschutzverletzungen im Rahmen des kollektiven Rechtschutzes. In all diesen Bereichen ist eine maximale Flexibilität für den Konsumentenschutzminister unabdingbar.

Gleichzeitig soll es auch in Bezug auf die anderen – größtenteils nur in Teilbereichen der Verbraucherpolitik tätigen - Verbraucherschutzorganisationen faire Bedingungen betreffend Mittelzuwendung geben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, aufgrund der –im Programm der Regierungsfraktionen vorgesehenen– Evaluierung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Konsumentenschutzes zu entwickeln und in einem Bericht an den Konsumentenschutzausschuss verschiedene Möglichkeiten zur Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation aufzuzeigen, um damit eine tragfähige Entscheidungsgrundlage für die mittel- und langfristige finanzielle Absicherung der Aufgaben des VKI im Bereich der Verbraucherschutzagenden zu erhalten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.