3018/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Schluss mit den leeren Versprechen: für eine lückenlose Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln

 

 

Am 30.04.2022 titelte die Kronen-Zeitung online begeistert: „Mehr Rot-weiß-rot auf dem Teller! Künftig wissen wir, von welchen Bauern wir Milch, Eier und Fleisch kaufen. „Krone“-Erfolg.[1]

Bundeskanzler Karl Nehammer und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger verpflichten sich im Artikel gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern, insbesondere den Lesern der Kronen-Zeitung, unmissverständlich zur Einführung einer Herkunftskennzeichnung zu Beginn des Jahres 2023:

„Hersteller und Unternehmen müssen auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln die Herkunft angeben. Das gilt etwa für Wurstwaren, Käse oder Mayonnaisen", bringen Ministerin Elisabeth Köstinger und Kanzler Karl Nehammer auf den Punkt, was im Regierungsprogramm vereinbart war und jetzt gesetzlich verpflichtend umgesetzt wird. Und sie drücken dabei aufs Tempo!“ Tatsächlich wäre es auch höchst an der Zeit aufs Tempo zu drücken. „Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung soll schon mit 2023 in Kraft treten. Und das auf allen Ebenen!“, heißt es dazu im Artikel weiter. Auch in einer Presseaussendung des Ministeriums verkündete man unzweideutig: „Nach Notifikation durch die Europäischen Kommission soll die verpflichtende Herkunftskennzeichnung ab 2023 in Kraft treten.“[2]

Eine umfassende Herkunftskennzeichnung sollte es laut Regierungsprogramm aber eigentlich schon längst geben! Dort haben ÖVP und Grüne „eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021 vereinbart.[3]

Bald zwei Jahre später fehlen noch immer die versprochenen Verordnungen für die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Produkten. Das Versprechen mit 2023 die verpflichtete Herkunftskennzeichnung in Kraft zu setzen, wird gebrochen. Will man im Verlauf des nächsten Jahres tatsächlich eine Herkunftskennzeichnung einführen, müsste man ehestmöglich die notwendigen Verordnungen der EU zur Notifikation übermitteln. Bei einem abgeschlossenen Begutachtungsverfahren wäre das umgehend möglich.

Die FPÖ fordert seit Jahren lückenlose Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln,[4] die unter anderem folgende Punkte umfasst:

·         strenge Auslegung der EU-Primärzutatenverordnung

·         Herkunftskennzeichnung jener Produkte, die nur wenig verarbeitet sind (insbesondere für den tierischen Bereich)

·         Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Eiern und Milch in Großküchen

·         Ferner muss es eine bessere Unterstützung für freiwillige Kennzeichnungssysteme geben

Ferner muss es eine bessere Unterstützung für freiwillige Kennzeichnungssysteme geben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dringend die notwendigen Schritte zur Einführung einer umfassenden Herkunftskennzeichnung zu setzen und umgehend die notwendigen Verordnungen zur Notifikation zu übermitteln.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.



[1] „Krone“-Erfolg, Woher das Essen kommt: Herkunftskennzeichnung fix, www.krone.at/2694594.

[2] Köstinger: Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln geht mit Ministerrats-Beschluss in Zielgerade, www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220504_OTS0148/koestinger-herkunftskennzeichnung-bei-lebensmitteln-geht-mit-ministerrats-beschluss-in-zielgerade.

[3] Regierungsprogramm 2020–2024, www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:7b9e6755-2115-440c-b2ec-cbf64a931aa8/RegProgramm-lang.pdf, S. 108.

[4] Antrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend lückenlose Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00202/index.shtml.