3019/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verschärfung des Asylrechts nach Migrantenkrawallen

 

Die Linzer Innenstadt wurde in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2022 von gewalttätigen Massenausschreitungen erschüttert. Laut Medienberichten soll es sich bei den sogenannten „Halloween-Randalierern“ vorwiegend um junge Syrer, Afghanen und Tschetschenen gehandelt haben. Viele davon seien Asylwerber. Der ausgelöste Großeinsatz der Polizei hatte 130 Anzeigen und neun Festnahmen zur Folge. Insgesamt sollen 200 Jugendliche stundenlang randaliert haben sowie Passanten und Polizisten mit Böllern und Glasflaschen beworfen haben. Dieser randalierende Massenauflauf junger illegaler Einwanderer soll aber kein Zufall gewesen sein, sondern bereits 19 Stunden zuvor via TikTok angekündigt gewesen sein.[1]

 

Die Regierungsmehrheit von ÖVP und FPÖ beschloss in Folge dieser Migrantenkrawalle – von den 129 registrierten Randalierern waren nur 12 Personen ohne Migrationshintergrund[2] – im Oberösterreichischen Landtag einen dringlichen Initiativantrag betreffend die Verschärfung des Asylrechts, in welcher die Bundesregierung aufgefordert wird, sich dafür einzusetzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um unkontrollierte Zuwanderung zu verhindern und Abschiebungen zu vereinfachen.[3]

 

Begründet wird der Antrag wie folgt: „Der Schutz des Landes mitsamt seinen Bürgern muss oberste Priorität haben. Die Gewaltvorfälle rund um Halloween, die unter anderem in Linz durch Dutzende Jugendliche verübt wurden, dürfen sich nicht wiederholen. Der Großteil dieses Mobs war zwischen 13 und 15 Jahre alt und stammt aus dem Ausland. Angekündigte Abschiebungen scheitern faktisch an der Minderjährigkeit sowie am Umstand, dass in die Länder Afghanistan und Syrien nicht abgeschoben wird.

Dies zeigt einmal mehr auf, dass die momentan verfügbaren rechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um eine selbstbewusste Sicherheits- und Migrationspolitik zu verwirklichen. Das derzeitige Asylrecht ist überholt und hindert den Staat, ausreichende Maßnahmen zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit umzusetzen.

Um diese rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, sind folgende Maßnahmen notwendig:

·         Neustrukturierung und Verschärfung des österreichischen Asylrechts

·         Herabsetzen des notwendigen Strafmaßes zur Aberkennung des Asylstatus bei Asylberechtigten auf 6 Monate und sofortigen Aberkennung bei rechtlicher Verurteilung bei Widerstand gegen die Staatsgewalt bzw. vergleichbaren Delikten.

·         Bei Personen, die sich im Asylverfahren befinden und rechtskräftig verurteilt werden, muss unabhängig vom Strafmaß das Verfahren abgebrochen bzw. negativ beschieden werden.

·         Änderung völkerrechtlicher und unionsrechtlicher Hürden für eine autarke Asylpolitik

·         Sofortige Beendigung des Asylverfahrens bei unwahren Angaben

·         Rasche Außerlandesbringung von straffälligen Schutzsuchenden in gewillte Drittstaaten, sofern eine Abschiebung ins Heimatland nicht möglich ist

·         Befristung und regelmäßige Überprüfung von Asylberechtigungen

·         Umfassender Grenzschutz, um illegale Migration zu bekämpfen“

 

Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund beträgt in Österreich aktuell 25,4 Prozent, während dieser Wert vor elf Jahren noch bei 18,7 Prozent lag. Besonders der derzeitige Anteil von Afghanen (plus 168,9 Prozent) und Syrern (plus 507,4 Prozent) in unserem Land ist seit 2015 exorbitant gestiegen. Große Teile dieser Migrationsgruppen lehnen unser Wertefundament sowie unseren Rechtsstaat fundamental ab es zeigt sich immer mehr, dass viele dieser Menschen kaum bis gar nicht integrationswillig sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Instrumente zu schaffen um eine selbstbewusste Sicherheits- und Migrationspolitik zu verwirklichen. Dazu sollen insbesondere die folgenden Maßnahmen gesetzt werden:

·         Neustrukturierung und Verschärfung des österreichischen Asylrechts

·         Herabsetzen des notwendigen Strafmaßes zur Aberkennung des Asylstatus bei Asylberechtigten auf 6 Monate und sofortigen Aberkennung bei rechtlicher Verurteilung bei Widerstand gegen die Staatsgewalt bzw. vergleichbaren Delikten.

·         Bei Personen, die sich im Asylverfahren befinden und rechtskräftig verurteilt werden, muss unabhängig vom Strafmaß das Verfahren abgebrochen bzw. negativ beschieden werden.

·         Änderung völkerrechtlicher und unionsrechtlicher Hürden für eine autarke Asylpolitik

·         Sofortige Beendigung des Asylverfahrens bei unwahren Angaben

·         Rasche Außerlandesbringung von straffälligen Schutzsuchenden in gewillte Drittstaaten, sofern eine Abschiebung ins Heimatland nicht möglich ist

·         Befristung und regelmäßige Überprüfung von Asylberechtigungen

·         Umfassender Grenzschutz, um illegale Migration zu bekämpfen“

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Ausschuss für Menschenrechte zuzuweisen.



[1] https://www.krone.at/2846300

[2] https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/halloween-schlacht-von-linz-raedelsfuehrer-identifiziert/535039996

[3] https://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Beilage%20351/2022%20-%20Initiativantrag.pdf?id=18704&n=351&j=2022#page