302/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Christian Lausch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Umbenennung der „Justizwache“ in „Justizpolizei“
2004 begann mit der Auflösung der Zollwache eine Organisationsreform der inneren Sicherheit Österreichs.
2005 wurde mit der Zusammenführung von Bundessicherheitswachkorps, Kriminalbeamtenkorps und Bundesgendarmerie in die einheitliche Bundespolizei der zweite Schritt dieser Reform gesetzt.
2013 wurde die „Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung“ (KIAB) in Finanzpolizei umbenannt.
Als logischer vierter Schritt ist die Justizwache, die entsprechend ihrer Aufgaben für die innere Sicherheit zuständig ist und neben der Polizei den Exekutivdienst versieht, in „Justizpolizei“ umzubenennen.
Da der Strafvollzug und seine öffentlich Bediensteten einen zentralen Bestandteil der innerstaatlichen Sicherheitspolitik bilden, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage, in der die Umbenennung der „Justizwache“ in „Justizpolizei“ veranlasst wird, zuzuleiten.