3023/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Tanja Graf, Ing. Martin Litschauer,
Kolleginnen und Kollegen
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Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 18.11.2022 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Stromkostenzuschussgesetz geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Stromkostenzuschussgesetz (SKZG), BGBl. I Nr. 156/2022, wird wie folgt geändert: |
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1. In § 3 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck „BGBl. I Nr. 7/2022“ durch den Ausdruck „BGBl. I Nr. 172/2022“ ersetzt. |
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§ 3. (1) Zur Erreichung der Ziele dieses Bundesgesetzes leistet der Bund als Träger von Privatrechten 1. … |
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§ 3. (1) Zur Erreichung der Ziele dieses Bundesgesetzes leistet der Bund als Träger von Privatrechten 1. … |
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2. nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Systemnutzungsentgelten, die von einkommensschwachen Haushalten gemäß § 72 Abs. 1 und § 100 Abs. 7 Erneuerbaren‑Ausbau-Gesetz – EAG, BGBl. I Nr. 150/2021, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2022, zu tragen sind (Netzkostenzuschuss).
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2. nicht
rückzahlbare Zuschüsse zu den Systemnutzungsentgelten, die von
einkommensschwachen Haushalten gemäß § 72 Abs. 1
und § 100 Abs. 7 Erneuerbaren‑Ausbau-Gesetz – EAG,
BGBl. I Nr. 150/2021, zuletzt geändert durch BGBl. I
Nr.
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