3031/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.12.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Overhead-Finanzierung von Forschungsprojekten

Forschung und Entwicklung sind wesentliche Grundpfeiler für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Österreich. Doch obwohl Österreich in der EU nach Schweden und Belgien die dritthöchste Forschungsquote aufweist (2020, Quelle: Eurostat), gehört unser Land nur selten zu den Innovation Leaders. Ein bekannter Hebel, der dazu beitragen könnte, dieses Ziel endlich zu erreichen, ist die Stärkung der Grundlagenforschung. 

Abgesehen von der Entwicklung der budgetären Ausstattung des FWF gäbe es weitere Mittel und Wege, die Grundlagenforschung und die Institutionen, an denen sie zu einem großen Teil betrieben wird, zu stärken. Ganz wesentlich ist hier die Finanzierung sogenannter Overhead-Kosten, also indirekter Projektkosten, die Einrichtungen für Ressourcen wie technische Infrastruktur, Raummieten, Strom und dergleichen mehr entstehen, wenn sie drittmittelfinanzierte Forscher:innen beschäftigen. Diese Overhead-Finanzierung ist im österreichischen Forschungssystem bereits seit Jahren Thema. Der Anreiz, in Spitzenforschung zu investieren könnte wesentlich erhöht werden, wenn indirekte Kosten in der Höhe von jährlich mehreren Millionen Euro zumindest zu einem gewissen Prozentsatz übernommen werden.

Im Jahr 2019 forderte der FWF in seinen fünf Empfehlungen zur Stärkung des Forschungslandes eine österreichweite Einführung von 25 Prozent Overheads für alle FWF-Programme. Die Finanzierung von Overhead-Kosten ist international gängig: 25 Prozent Overheadkosten sind in den Forschungsrahmenprogrammen der EU längst üblich, in den USA sind es sogar 60-100 Prozent.
Die Chance, Overheadkosten im Zuge des FoFinaG gesetzlich zu verankern, hat die Bundesregierung nicht genützt. Diesbezügliche Vorschläge des FWF wurden damals nicht aufgegriffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie, wird aufgefordert, eine Regelung zur Finanzierung von Gemein-bzw. Overhead-Kosten von Forschungsprojekten in die Mindestinhalte von Finanzierungsvereinbarungen (§ 7 FoFinaG) aufzunehmen." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung vorgeschlagen.