3034/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.12.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rechtsverbindlichkeit von öffentlichen Beschaffungen erst mit Veröffentlichung 

 

Völlige Transparenz ist das beste Mittel gegen Korruption und Steuergeldverschwendung. Da öffentliche Auftragsvergaben und Beschaffungen ein besonders hohes Korruptionsrisiko bergen, kommt dem Veröffentlichen von Informationen in Vergabeverfahren eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Korruption zu. So können mögliche Korruptionsfälle aufgezeigt werden und das Vertrauen in die Verwaltung gestärkt werden. Zudem hat die Nachvollziehbarkeit von staatlichem Handeln eine präventive Wirkung.

Ein öffentliches Register, in dem jede öffentliche Beschaffung veröffentlicht werden muss, damit sie rechtsverbindlich wird, kann einen wichtigen Beitrag zur Nachvollziehbarkeit von staatlichen Handeln leisten. In anderen Staaten der Europäischen Union wird das bereits so gehandhabt, ein Best Practice Beispiel bietet die Slowakei: Dort müssen Verträge der öffentlichen Hand, insbesondere solche zu Beschaffungen und Vergaben, seit 2011 im Volltext im Internet zugänglich gemacht werden. Mit der Veröffentlichung tritt der Vertrag dann in Kraft („not in force until published online“). Unternehmen haben die Möglichkeit sensible Bereiche des Vertrags, die ihre Geschäftsgeheimnisse berühren, zu schwärzen, so werden auch ihre Interessen gewahrt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass öffentliche Beschaffungen bzw. Vergaben zivilrechtlich erst nach Veröffentlichung in einem Register Rechtsverbindlichkeit erlangen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.