3035/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.12.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Befristete Zulassungsentziehung statt Enteignung
Was in Italien oder der Schweiz seit Jahren möglich ist soll nun auch in Österreich kommen. Ministerin Leonore Gewessler präsentierte am 5. Dezember die Pläne für eine Novelle der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes, über die seit mehr als einem Jahr verhandelt wurde: Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h im Freiland - im Wiederholungsfall bereits bei mehr als 60 bzw. 70 km/h über dem jeweiligen Limit - soll die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen dürfen.
Dafür soll keine Radar- oder Lasermessung erforderlich sein (hier allein sollten schon einige Alarmglocken schrillen...), sondern bei einer Verfolgung soll die Beobachtung der Polizei auf dem Tacho im Streifenwagen genügen.
Autos, die nicht nur vorläufig sondern permanent beschlagnahmt werden, sollen daraufhin versteigert werden. 70 Prozent der Einnahmen gehen an den Verkehrssicherheitsfonds, 30 Prozent an die jeweilige Gebietskörperschaft. Der Verfall eines beschlagnahmten Fahrzeugs ist zusätzlich zu einer Geldstrafe vorgesehen.
Ein derartiger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum muss wohlüberlegt sein und sollte jedenfalls von einem Gericht bewilligt (und nicht allein auf Anordnung einer Verwaltungsbehörde geschehen können).
Erst vor wenigen Monaten wurde die Grenze für Geschwindigkeitsdelikte auf fünftausend Euro festgelegt. Gerade in Zeiten, in denen immer weniger Menschen tatsächlich noch mit ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, ist eine Maßnahme wie die von der Regierung geplante außerdem alles andere als treffsicher.
Dass Raser auf Österreichs Straßen nichts zu suchen haben steht außer Frage. Extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen können aber auch damit sanktioniert werden, dass für das Fahrzeug, mit dem die Geschwindigkeitsübertretung begangen worden ist, die Zulassung befristet entzogen wird. Denn die Praxis zeigt: die Tätergruppe, die am ehesten zu extremen Geschwindigkeitsübertretungen neigt, lässt sich im Berufsleben, wenn sie mit dem Firmenfahrzeug unterwegs ist, kaum etwas zu Schulden kommen. Für diese Tätergruppe stellt der Führerscheinentzug sehr oft eine die wirtschaftliche Existenz bedrohende Maßnahme dar, welche gesellschaftlich nur unerwünscht sein kann. In diesen Fällen wäre es wohl viel sinnvoller, das PS-starke Fahrzeug, mit dem in der Freizeit gerast wird oder gar illegale Rennen veranstaltet werden, auf einen befristeten Zeitraum zu entziehen, indem die Zulassung für diesen Zeitraum widerrufen wird.
Mit einer solchen Maßnahme kann ein viel nachhaltigerer erzieherischer Effekt erzielt wird, als mit der Enteignung des Fahrzeuges, welche überdies gravierende verfassungsrechtliche Probleme durch einen allfälligen Eingriff in die Rechte Dritter (z.B. eines Leasingebers) mit sich bringen würde.
https://kurier.at/chronik/oesterreich/rasern-droht-kuenftig-die-bschlagnahmung-des-autos/402248166
https://www.sn.at/panorama/oesterreich/raser-autos-duerfen-kuenftig-beschlagnahmt-werden-130777060
https://kurier.at/chronik/oesterreich/oeamtc-experte-martin-hoffer-fordert-komplette-ueberarbeitung-von-leonore-gewesslers-gruene-rad/402012888
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, von einem Eingriff in Eigentumsrechte vorerst abzusehen und dem Nationalrat eine Novelle der StVO und des KFG vorzulegen, mit dem Raser effektiv von der Fahrzeugnutzung ausgeschlossen werden, indem Ihnen die Zulassung befristet entzogen oder in einer Zulassung für Dritte eine personenbezogene Sperre vorgenommen wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.