3038/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 13.12.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend transparente Veröffentlichung der Entscheidungen der RTR-Beirät:innen
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) ist auf Grundlage des KommAustria-Gesetzes für die Förderung und Regulierung der österreichischen Märkte für Telekommunikation, Post und Medien verantwortlich. Sie ist eine Geschäftsstelle der KommAustria und übernimmt für diese diverse Aufgaben. Die RTR befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Die Gesellschaftsanteile werden gemeinsam vom Bundeskanzleramt sowie vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet. Der oder die jeweilige Geschäftsführer:in des Fachbereichs Medien wird von Fachbeirät:innen bei den jeweiligen Förderentscheidungen für Mittel aus den Fonds zur Unterstützung des Medienmarktes beraten. Die Entscheidungen über Vergaben aus den jeweiligen Fonds – Fernsehfonds Austria, Digitalisierungsfonds, Privatrundfunkfonds, Nichtkommerzielle Rundfunkfonds sowie des Fonds zur Förderung der digitalen Transformation – sollten von den eingesetzten Fachbeirät:innen gemeinsam mit dem oder der jeweiligen RTR-Geschäftsführer:in getroffen werden. Leider sind die Vorschläge der Fachbeirät:innen nicht bindend. Ganz im Gegenteil: Der oder die jeweilige Geschäftsführer:in kann freihändig, ohne jede Rücksprache und bar jeglicher Transparenz Förderungen in der Höhe von derzeit über 90 Mio Euro im Jahr 2022 vergeben:
Fonds zu
Förderung der digitalen Transformation: 54 Mio Euro
Fernsehfonds Austria: 13,5 Mio
Digitalisierungsfond: 0,5 Mio
Nichtkommerzielle Rundfunkfond: 5 Mio
Privatrundfunkfond: 20 Mio
Die mangelnde Transparenz sowie die Möglichkeit, Förderungen freihändig und ohne jede Rechtfertigung zu vergeben, ist ein Unding. Die Entscheidungen der Beirät:innen müssen transparent, leicht auffindbar und vollständig veröffentlicht werden – ebenso wie eventuelle Einzelentscheidungen des oder der Geschäftsführer:in. Eine umfassende Begründungs- und Veröffentlichungspflicht der Entscheidungen der Expert:innen sollten in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, das KommAustria-Gesetz – KOG dergestalt zu ändern, dass es eine transparente und umfassende Begründungs- und Veröffentlichungspflicht für die Entscheidungen der jeweils zuständigen RTR-Beirät:innen sowie RTR-Geschäftsführer:innen gibt. Die Entscheidungen müssen überdies leicht auffindbar einzusehen sein."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.