3039/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 13.12.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Neuaufstellung des Fonds zur Förderung der digitalen Transformation

2022 hat der neue Geschäftsführer der RTR, Wolfgang Struber, erstmals die Förderentscheidungen des Fonds für Digitale Transformation bekanntgegeben. Aufgrund der Verzögerung der Umsetzung dieser neuen Medien-Förderschiene lagen dieses Mal fast 54 Millionen im Topf, die auch ausgeschüttet werden. Nächstes Jahr soll der Fonds – wie ursprünglich geplant – erstmals 20 Millionen Euro beinhalten. Dabei wurden dieses Jahr:

34,88 Mio Euro für Projekte zur digitalen Transformation
1,35 Mio Euro für Aus- und Fortbildung im Bereich Digitaljournalismus
0,27 Mio Euro in Entwicklungen zu Jugendschutz und Barrierefreiheit und
16,46 Mio Euro wurden als Anreizförderung für die Entwicklung von Projekten vergeben.

Spannend ist, wenn man sich die einzelnen Förderentscheidungen ansieht: So wurden zum Beispiel der Mediengruppe Österreich für das Homepage-Redesign von oe24.at 700.000 Euro zugesprochen. (https://www.horizont.at/medien/news/digitale-transformation-diese-medien-erhalten-am-meisten-transformationsfoerderung-89969 ) Dies veranschaulicht und untermauert, dass es nicht darum geht, modernen und qualitativ-hochwertigen Digitaljournalismus zu fördern, sondern einen Geldregen für die bestehenden Player zu erschaffen. Dies ist genau das Gegenteil von dem was der österreichische Digitaljournalismus brauchen würde. Nur diejenigen zu fördern, die keinen reinen Digitaljournalismus machen und schon stark am Markt etabliert sind, sind wohl die größten Konstruktionsfehler dieses Fonds. Der Name des Fonds täuscht also.

Diese enormen Summen sollten im Sinne der Steuerzahler:innen durch stichhaltige, evaluierbare Wirkungsziele effizient und nachvollziehbar vergeben werden. Auch wäre es im Sinne der Transparenz geboten, die Beiratsentscheidungen öffentlich zu machen. Doch beides ist leider nicht der Fall. Dass die Förderrichtlinien nicht optimal sind, gibt auch die Grüne Mediensprecherin Eva Blimlinger zu. (https://oesterreich.orf.at/stories/3183282/) Der Regierung ist also völlig bewusst, dass sie nach bloß quantitativen Gesichtspunkten fördern und die Förderrichtlinien keine verpflichtenden qualitativen Kriterien berücksichtigen. Die Frage, was man genau warum fördern will, um welche Ziele am österreichischen Mediensektor zu erreichen, kann die Regierung nicht beantworten. Es fehlt ihr auf der einen Seite an einer klaren Vision und auf der anderen Seite der Mut, bestehende Strukturen und Systeme zu hinterfragen und ernsthaft nur dort zu fördern, wo es Förderungen braucht. Die Regierung versteht sich anscheinend mit der Verteilung von Förderungen als wichtigste Geldquelle der dominierenden Player am Medienmarkt. Kombiniert wird dieser Zugang mit mit hohen Inseratenausgaben.

Aus diesem Grund brauchen wir eine völlige Neuaufstellung der Förderlandschaft. Dazu zählen allen voran überarbeitete Förderkriterien mit klaren Qualitätskriterien sowie eine transparente Mittelvergabe, in der die Begründungen des Beirats ausgewiesen werden. Qualitätskriterien, wie ua die Mitgliedschaft in Selbstkontrollorganen, wie dem Presserat, Redaktionsstatute oder Quellennachweise werden bisher nicht berücksichtigt. Reine Onlinemedien werden absichtlich ausgeschlossen und moderne Formate finden keine Möglichkeit einer Förderung vor.

Möglichkeiten und Vorbilder gibt es viele. Wie der Presseclub Concordia auf seiner Website veröffentlicht, gibt es zum Beispiel in Dänemark „ein ganzes Portfolio an Fördermöglichkeiten und [Dänemark] gilt insbesondere bei der Förderung journalistischer Innovationen als Vorbild. Der Beitrag zur demokratischen Debatte, klare Qualitätskriterien und die nachgewiesene Beschäftigung von Journalisten und Journalistinnen sind Voraussetzungen.“ (https://concordia.at/vorschlaege-des-presseclub-concordia-zu-einer-konvergenten-journalismusfoerderung/ )

Im Zentrum sinnvoller Medienförderung müssen die Unterstützung von qualitativ hochwertigen Inhalten stehen – wie journalistische Innovation und die Einhaltung professioneller Grundsätze. Gerade dieser Fonds sollte es sich zur Aufgabe machen, neue Geschäftsmodelle im digitalen Umfeld zu fördern und kein Re-Design einer Website. Es muss darum gehen, die Medienunternehmen resilienter und unabhängiger von staatlichen Inseraten und Förderschienen zu machen. Eine Gießkanne ohne Vision, Wirkungsziele und Qualitätskriterien ist definitiv kein Förderinstrument für eine moderne Medienpolitik.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, das KommAustria-Gesetz - KOG, insbesondere § 33a bis 33k, dergestalt zu ändern, dass mit dem vorhandenen Budget aus dem Fonds zur Förderung der digitalen Transformation auch wirklich die digitale Transformation, insbesondere Digitaljournalismus, journalistische Innovation und zukunftsfähige Geschäftsmodelle gefördert werden. Dabei braucht es in den Richtlinien verpflichtende Qualitätskriterien sowie nachvollziehbare Wirkungsziele, die auch jährlich evaluiert werden."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.