304/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.02.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend
Kassenleistungsvergleich: Umfassende Studie zu Leistungsunterschieden in der
Krankenversicherung und -fürsorge
Zufriedenheit mit Kassenleistungen sinkt
Die Leistungsunterschiede für die Versicherten der verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherer bleiben weiterhin signifikant. Diese Unterschiede sind eine Folge des fehlenden Finanzkraftausgleichs (Risikostrukturausgleich RSA) zwischen den Krankenkassen. Das ist in modernen Sozialversicherungssystemen (Schweiz, Deutschland, Niederlande) anders, wo Finanzkraftausgleiche sehr stark ausgeprägt sind. Da die Versicherten hierzulande bei Unzufriedenheit keine Möglichkeit haben, ihre Kasse zu wechseln, schlagen sich die Leistungsunterschiede in stetig sinkenden Zufriedenheitswerten mit den Kassen nieder (Grafik 1).
KFAs und BVA bei Zuschussleistungen deutlich im Vorteil
Betrachtet man die verschiedenen Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherer, wird sehr schnell deutlich, dass BVA-Versicherte (nunmehr BVAEB-Versicherte) im Vorteil sind. Die Besserstellung macht sich vor allem bei "Zuschussleistungen" bemerkbar, wo die BVA(EB) beispielsweise bei Impfungen, Heilbehelfen und zahnärztlichen Leistungen deutlich mehr zuschießt als die ÖGK (bzw. zuvor die GKKn) (Grafik 2). Gesteigert wird das nur noch durch die 15 Krankenfürsorgeanstalten der Länder und Gemeinden, deren Versicherte sogar noch besser gestellt sind.
BVA-Selbstbehalte decken nur 1/5 der BVA-Mehrleistungen (vgl. zu den GKKs)
Auch das Argument, dass BVA(EB)-Versicherte ihre besseren Leistungen mit Selbstbehalten finanzierten, ist nur bedingt richtig. Denn gegenüber dem GKK-Durchschnitt ist nur 1/5 der besseren BVA-Leistungen durch höhere Selbstbehalte gedeckt. So zahlten die BVA-Versicherten zwar im Jahr im Schnitt 64 Euro mehr Selbstbehalte als GKK-Versicherte, bekamen dafür aber um 351 Euro mehr Leistungen. Davon abgesehen, konnte das BMASGK keinen versicherungsmathematischen Beweis erbringen, der die besseren BVA-Leistungen zur Gänze durch die höheren BVA-Selbstbehalte bestätigt (Anfragebeantwortung 977/AB XXVI. GP). Die Problemlage ist in der neuen Kassenstruktur betreffend BVAEB und ÖGK genau gleich.
Arbeiterkammer-Konsumentenschutz wird nicht aktiv, darum ist das Ministerium gefordert
In diesem Zusammenhang hat sich die mehrheitliche Besetzung von GKK-Organen durch die Arbeiterkammern als nachteilig für die GKK-Versicherten erwiesen. Es ist anzunehmen, dass die AK aus Rücksicht auf die eigenen GKK-Funktionär_innen Leistungsvergleiche zu den gesetzlichen Krankenkassen unterlässt. Relativ offensichtlich wird dies bei der Betrachtung der AK-Konsumentenschutztests zu Versicherungen. Zwar findet man auf der entsprechenden AK-Website zahlreiche Vergleiche zu privaten Krankenversicherungen, Vergleiche für gesetzliche Krankenkassen fehlen jedoch. Das verwundert kaum, denn diese Tests würden eine klare Benachteiligung der GKK-Versicherten zeigen und ein schlechtes Licht auf die Versichertenvertretung durch die AK-Funktionär_innen werfen.
Weil sich die Problemlage auch in der seit 01.01.2020 wirksamen Kassenstruktur nicht verändert hat, sind Schritte erforderlich.
Grafik 1: Sinkende Zufriedenheit mit Kassenleistungen

Quelle: Sozialversicherung
http://www.hauptverband.at/cdscontent/?portal=hvbportal&contentid=10007.785301&viewmode=content
Grafik 2: Unterschiede bei Zuschussleistungen

Quelle: „Die Presse“
https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5066924/14KlassenSystem-in-der-Medizin
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, schnellstmöglich eine ausführliche Studie zu den Unterschieden bei Kassenleistungen (Vielfalt, Zuschüsse, Tarife, Selbstbehalte) im Bereich der Krankenversicherung und -fürsorge in Auftrag zu geben. Dabei soll auch der versicherungsmathematische Beweis zur Gleichwertigkeit der verschiedenen Leistungskataloge der Kassen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beitrags- und Selbstbehaltsmodalitäten, erbracht werden. Die Studie soll anschließend alle zwei Jahre aktualisiert werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.